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Insights PensExpert

In unseren Insights informieren wir Sie über Wissenswertes auf dem Vorsorgemarkt sowie über aktuelle Trends in Unternehmen und in der Politik. Denn wir denken, dass Vorsorge es wert ist, ihr etwas mehr Zeit zu schenken.

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Es wird Zeit! Auszeitpläne – wie finanzieren?

In unserem zweiten Teil des Auszeit-Insights möchten wir mit Ihnen darüber sprechen, wie Sie die Auszeitpläne Ihrer Mitarbeiter*innen finanzieren können. Sollten Sie den ersten Teil noch nicht gelesen haben, können Sie diesen über unsere Insight Rubrik abrufen.

Es wird Zeit! Auszeitpläne für Ihre Mitarbeiter*innen gestalten

In modernen Unternehmen nimmt der Wunsch nach persönlichen Auszeiten bei vielen Beschäftigten zu. Herkömmliche Arbeitszeitmodelle sind im Wandel, in etlichen Unternehmen gibt es bereits die 4-Tage-Woche als Test-Modell. Gerade junge Menschen fordern mehr Flexibilität von ihrem Arbeitgeber ein und beschleunigen so diesen Wandel.

Tschüss Papierkram – Hallo PensTec! – Zeitwert- und Kapitalkonten (bAV) einfach digital

Zeitwert- und Kapitalkonten (bAV) wird oft eine komplizierte Verwaltung und ein hoher Aufwand bei der Personalabteilung vorgeworfen. Wir zeigen Ihnen, dass das auch anders geht!

Der Faktor Zeit wird zum zweiten Gehalt

Wirtschafts-Vereinigung: Business-Treff mit Jurist Thomas Haßlöcher zum Thema moderne Vorsorgemöglichkeiten. Bei seinem Vortrag im Autohaus Vogel, wo die Wirtschafts-Vereinigung Bensheim (WVB) zum Business-Treffen eingeladen hatte, berichtet Dr. Thomas Haßlöcher von seinen Erfahrungen in der modernen Altersvorsorge.

Das Comeback der Altersteilzeit: Hochwertiger Insolvenzschutz mit Ertrag

Dr. Thomas Haßlöcher ist sich sicher: Die Altersteilzeit feiert ihr Comeback. Und dafür bedarf es einen hochwertigen Insolvenzschutz! In der aktuellen Ausgabe von Lohn+Gehalt legt Dr. Haßlöcher, wie man im Rahmen der Altersteilzeitsicherung einfach und sicher von den aktuell gestiegenen Zinsen profitieren kann.

Vorteile betrieblicher Altersversorgungszusagen nach neuem Erbschaftsteuerrecht

Der Gesetzgeber hat in der jüngsten Erbschaftsteuerreform geregelt, dass das Betriebsvermögen von Kapital- oder Personengesellschaften, ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubigern entzogen ist. Kann eine Kapital- oder Personengesellschaft davon profitieren?