Versicherungsschein

Der Versicherungsschein zählt zu den urkundlichen Dokumenten. Er bestätigt den Versicherungsvertrag sowie den Versicherungsschutz zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer*in.

Der Versicherungsschein dient im Falle eines Schadens- oder Leistungsfall als Nachweis, dass ein Vertrag besteht. Der Versicherungsschein enthält alle wichtigen Daten zur Versicherung z.B. Versicherungsart, Versicherungsnummer, Versicherungssumme, Versicherungswert, Versicherungsbeginn.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

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Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.