Auszeit

Unter einer Auszeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses versteht man die teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung.
Das Beschäftigungsverhältnis und somit auch die Sozialversicherung bestehen weiter fort. Im Rahmen eines Zeitwertkontos kann die Auszeit bezahlt für die Pflege eines Angehörigen, Fortbildung, Elternzeit, Weiterbildung, vorzeitigem Ruhestand oder ohne Grund in Teilzeitarbeit erfolgen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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