Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer. Diese Versicherung dient später als Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Wenn im Versicherungsfall nicht ausschließlich eine Kapitalauszahlung, sondern zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorgesehen ist, greift die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV in bestimmten Grenzen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können

Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.