Fünftelregelung

Mit der „Fünftelregelung“ wird vermieden, dass einmalige Auszahlungen im Verhältnis zum Einkommen zu stark besteuert werden. Ziel ist es, die Steuerlast rechnerisch auf mehrere Jahre zu verteilen, damit die Steuerprogression und damit die Steuerlast nicht zu hoch ausfällt. ACHTUNG: ab 2025 muss die Anwendung der Fünftelung vom Arbeitnehmer beantragt werden, Wachstumschancengesetz

Wir haben hierzu ein Merkblatt inklusive Beispiel zum besseren Verständnis erstellt.

Zum Merkblatt.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.