Fünftelregelung

Mit der „Fünftelregelung“ wird vermieden, dass einmalige Auszahlungen im Verhältnis zum Einkommen zu stark besteuert werden. Ziel ist es, die Steuerlast rechnerisch auf mehrere Jahre zu verteilen, damit die Steuerprogression und damit die Steuerlast nicht zu hoch ausfällt. ACHTUNG: ab 2025 muss die Anwendung der Fünftelung vom Arbeitnehmer beantragt werden, Wachstumschancengesetz

Wir haben hierzu ein Merkblatt inklusive Beispiel zum besseren Verständnis erstellt.

Zum Merkblatt.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können

Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.