Fünftelregelung

Mit der „Fünftelregelung“ wird vermieden, dass einmalige Auszahlungen im Verhältnis zum Einkommen zu stark besteuert werden. Ziel ist es, die Steuerlast rechnerisch auf mehrere Jahre zu verteilen, damit die Steuerprogression und damit die Steuerlast nicht zu hoch ausfällt. ACHTUNG: ab 2025 muss die Anwendung der Fünftelung vom Arbeitnehmer beantragt werden, Wachstumschancengesetz

Wir haben hierzu ein Merkblatt inklusive Beispiel zum besseren Verständnis erstellt.

Zum Merkblatt.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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