Mit der „Fünftelregelung“ wird vermieden, dass einmalige Auszahlungen im Verhältnis zum Einkommen zu stark besteuert werden. Ziel ist es, die Steuerlast rechnerisch auf mehrere Jahre zu verteilen, damit die Steuerprogression und damit die Steuerlast nicht zu hoch ausfällt. ACHTUNG: ab 2025 muss die Anwednung der Fünfelung vom Arbeitnehmer beantragt werden, Wachstumschancengesetz
Wir haben hierzu ein Merkblatt inklusive Beispiel zum besseren Verständnis erstellt.