Der Regelbeitrag ist der monatliche Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen, an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen. Der Regelbeitrag betrug 2021 611,94 € monatlich. Für Personen, die sich erst vor kurzem selbstständig gemacht haben, gibt es die Möglichkeit den sogenannten halben Regelbetrag zu zahlen. Dieser kann für die ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit gezahlt werden. Der halbe Regelbetrag betrug im Jahr 2021 305,97 €. Für Selbstständige gibt es außerdem noch die Möglichkeit, den sogenannten Einkommens gerechten Beitrag zu zahlen. Dieser betrug 2021 mindestens 83,70 € und höchstes 1 320,60 € und wird anhand des Arbeitseinkommens berechnet.