Kurzarbeit und Urlaub

Während einer „Kurzarbeit Null“, also Wegfall der Arbeitspflicht, fällt auch der entsprechende Urlaubsanspruch weg. Wegweisendes Grundsatzurteil kam durch das Bundesarbeitsgericht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach sich der Umfang des Erholungsurlaubs an der Zahl der vereinbarten Tage mit Arbeitspflicht bemessen soll. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr nur an das Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist, sondern auch an die Arbeitspflicht. Ähnliche Entscheidungen gibt es auch im Rahmen der Altersteilzeit.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Mitarbeiterbindung neu gedacht: Warum klassische Benefits fehlschlagen und wie Sie Fluktuationskosten drastisch senken

Mitarbeiterbindung neu gedacht: Erfahren Sie, warum klassische Benefits versagen und wie Sie Fluktuationskosten durch moderne Vorsorgemodelle senken.

Zeitwertkonto Software: Funktionen, Anbieter und Auswahl

Zeitwertkonto Software ermöglicht die digitale Verwaltung von Wertguthaben und reduziert manuellen Aufwand. Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, mehr Transparenz für Mitarbeiter*innen und einer sicheren Abbildung von Kapitalanlage und Treuhandmodellen.

bAV ohne Versicherung: Welche Alternativen Unternehmen ab 2026 kennen sollten

Unternehmen sollten ab 2026 verstärkt auf flexible, kapitalmarktbasierte bAV-Alternativen ohne Versicherungszwang setzen, um höhere Renditechancen, mehr Transparenz und echte Gestaltungsfreiheit in der betrieblichen Vorsorge zu realisieren.