Kurzarbeit und Urlaub

Während einer „Kurzarbeit Null“, also Wegfall der Arbeitspflicht, fällt auch der entsprechende Urlaubsanspruch weg. Wegweisendes Grundsatzurteil kam durch das Bundesarbeitsgericht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach sich der Umfang des Erholungsurlaubs an der Zahl der vereinbarten Tage mit Arbeitspflicht bemessen soll. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr nur an das Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist, sondern auch an die Arbeitspflicht. Ähnliche Entscheidungen gibt es auch im Rahmen der Altersteilzeit.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Es wird Zeit! Auszeitpläne – wie finanzieren?

In unserem zweiten Teil des Auszeit-Insights möchten wir mit Ihnen darüber sprechen, wie Sie die Auszeitpläne Ihrer Mitarbeiter*innen finanzieren können. Sollten Sie den ersten Teil noch nicht gelesen haben, können Sie diesen über unsere Insight Rubrik abrufen.

Es wird Zeit! Auszeitpläne für Ihre Mitarbeiter*innen gestalten

In modernen Unternehmen nimmt der Wunsch nach persönlichen Auszeiten bei vielen Beschäftigten zu. Herkömmliche Arbeitszeitmodelle sind im Wandel, in etlichen Unternehmen gibt es bereits die 4-Tage-Woche als Test-Modell. Gerade junge Menschen fordern mehr Flexibilität von ihrem Arbeitgeber ein und beschleunigen so diesen Wandel.

Tschüss Papierkram – Hallo PensTec! – Zeitwert- und Kapitalkonten (bAV) einfach digital

Zeitwert- und Kapitalkonten (bAV) wird oft eine komplizierte Verwaltung und ein hoher Aufwand bei der Personalabteilung vorgeworfen. Wir zeigen Ihnen, dass das auch anders geht!