Kurzarbeit und Urlaub

Während einer „Kurzarbeit Null“, also Wegfall der Arbeitspflicht, fällt auch der entsprechende Urlaubsanspruch weg. Wegweisendes Grundsatzurteil kam durch das Bundesarbeitsgericht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach sich der Umfang des Erholungsurlaubs an der Zahl der vereinbarten Tage mit Arbeitspflicht bemessen soll. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr nur an das Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist, sondern auch an die Arbeitspflicht. Ähnliche Entscheidungen gibt es auch im Rahmen der Altersteilzeit.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorruhestand ist nicht gleich „Vorruhestand“ (Teil 2)

Wenn man den Begriff „Vorruhestand“ digital sucht oder in seinem persönlichen Umfeld darüber spricht, wird damit in der Regel ein vorzeitiger Renteneintritt unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen verbunden...

Deutsche Bank: Starker Partner für mehr bezahlte Lebenszeit

Die PensExpert GmbH mit Sitz im südhessischen Bensheim hat mit der Deutsche Bank AG das größte deutsche Kreditinstitut als Partner gewonnen.

Vorruhestand ist nicht gleich „Vorruhestand“ (Teil 1)

In 4 Folgen bietet PensExpert einen Einstieg in die Welt des Vorruhestands. Weshalb ist diese Miniserie so wichtig für alle, die sich mit Vorsorge beschäftigen?