Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form des Vorruhestands. Geregelt im Altersteilzeitgesetz, greift sie für Beschäftigte ab einem Alter von 55 Jahren. Mitarbeiter*innen können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Dieser definiert im Allgemeinen eine Aktiv- und Passivphase. Meist wird vereinbart, dass der/die Mitarbeiter*in eine bestimmte Anzahl an Jahren arbeitet und dafür mind. 70 % des letzten Lohns erhält. In der zweiten, sogenannten Passivphase, arbeitet der/die Mitarbeiter*in nicht, erhält aber weiterhin das vereinbarte monatliche Entgelt. Dieses Modell, Blockmodell, führt zu erhöhten Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Dieser ist nämlich verpflichtet, die im Rahmen des Altersteilzeitvertrags von Mitarbeiter*innen erwirtschafteten Guthaben gegen Insolvenz zu sichern. Hierfür bietet sich ein CTA an.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

bAV ohne Versicherung: Welche Alternativen Unternehmen ab 2026 kennen sollten

Unternehmen sollten ab 2026 verstärkt auf flexible, kapitalmarktbasierte bAV-Alternativen ohne Versicherungszwang setzen, um höhere Renditechancen, mehr Transparenz und echte Gestaltungsfreiheit in der betrieblichen Vorsorge zu realisieren.

Rentenübergang ohne Wissensverlust: Wie Unternehmen den Übergang in den Ruhestand planbar gestalten

Der Rentenübergang wird für Unternehmen zur strategischen Herausforderung. Erfahren Sie, wie Sie Wissensverlust vermeiden und flexible Lösungen schaffen.

Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen

Altersteilzeit ermöglicht Beschäftigten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig entstehen dabei Wertguthaben, die rechtlich abgesichert werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Insolvenzsicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Unternehmen Altersteilzeitmodelle rechtssicher gestalten können.