Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form des Vorruhestands. Geregelt im Altersteilzeitgesetz, greift sie für Beschäftigte ab einem Alter von 55 Jahren. Mitarbeiter*innen können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Dieser definiert im Allgemeinen eine Aktiv- und Passivphase. Meist wird vereinbart, dass der/die Mitarbeiter*in eine bestimmte Anzahl an Jahren arbeitet und dafür mind. 70 % des letzten Lohns erhält. In der zweiten, sogenannten Passivphase, arbeitet der/die Mitarbeiter*in nicht, erhält aber weiterhin das vereinbarte monatliche Entgelt. Dieses Modell, Blockmodell, führt zu erhöhten Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Dieser ist nämlich verpflichtet, die im Rahmen des Altersteilzeitvertrags von Mitarbeiter*innen erwirtschafteten Guthaben gegen Insolvenz zu sichern. Hierfür bietet sich ein CTA an.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

PensExpert schließt weitere Banken-Kooperation

PensExpert und die Aareal Bank bündeln ihre Stärken, um dem Mittelstand der Immobilienwirtschaft flexible Zeitwertkonten und sichere Vorsorgelösungen zugänglich zu machen.

Zeitwertkonten in der Praxis: Was das Ortenau Klinikum daraus gemacht hat – und was Sie daraus lernen können

Zeitwertkonten im Klinikum: Mehr Flexibilität für Mitarbeitende, höhere Attraktivität für Arbeitgeber – und wirtschaftlicher Nutzen für beide Seiten.