Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form des Vorruhestands. Geregelt im Altersteilzeitgesetz, greift sie für Beschäftigte ab einem Alter von 55 Jahren. Mitarbeiter*innen können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Dieser definiert im Allgemeinen eine Aktiv- und Passivphase. Meist wird vereinbart, dass der/die Mitarbeiter*in eine bestimmte Anzahl an Jahren arbeitet und dafür mind. 70 % des letzten Lohns erhält. In der zweiten, sogenannten Passivphase, arbeitet der/die Mitarbeiter*in nicht, erhält aber weiterhin das vereinbarte monatliche Entgelt. Dieses Modell, Blockmodell, führt zu erhöhten Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Dieser ist nämlich verpflichtet, die im Rahmen des Altersteilzeitvertrags von Mitarbeiter*innen erwirtschafteten Guthaben gegen Insolvenz zu sichern. Hierfür bietet sich ein CTA an.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Strategien für den Übergang in die Rente

Die Überlegungen zu einem vorzeitigen Renteneintritt, sei es unter dem Begriff "Früher frei", "Rente 67 minus x" oder der Frage nach der verbleibenden Dauer im Berufsleben, spielen in jeder Generation von Arbeitnehmern eine bedeutende Rolle.

Eva liebt Bücher und die Literatur – und erfüllt sich einen Lebenstraum

„Was wurde eigentlich aus Deinem Studium“, wurde Eva immer wieder mal gefragt, wenn sie mit alten Freundinnen zusammentraf. Sie hatte Germanistik in Heidelberg und Germanistische Linguistik an der Humboldt Universität in Berlin studiert.

New Work mit Zeitwertkonten: Ein Konto, null Sorgen

Sabbatical, Vorruhestand oder die 4-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich; die Anforderungen an die Personalabteilungen der Unternehmen werden immer vielfältiger.