Regelbeitrag

Der Regelbeitrag ist der monatliche Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen, an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen. Der Regelbeitrag betrug 2021 611,94 € monatlich. Für Personen, die sich erst vor kurzem selbstständig gemacht haben, gibt es die Möglichkeit den sogenannten halben Regelbetrag zu zahlen. Dieser kann für die ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit gezahlt werden. Der halbe Regelbetrag betrug im Jahr 2021 305,97 €. Für Selbstständige gibt es außerdem noch die Möglichkeit, den sogenannten Einkommens gerechten Beitrag zu zahlen. Dieser betrug 2021 mindestens 83,70 € und höchstes 1 320,60 € und wird anhand des Arbeitseinkommens berechnet.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Strategien für den Übergang in die Rente

Die Überlegungen zu einem vorzeitigen Renteneintritt, sei es unter dem Begriff "Früher frei", "Rente 67 minus x" oder der Frage nach der verbleibenden Dauer im Berufsleben, spielen in jeder Generation von Arbeitnehmern eine bedeutende Rolle.

Eva liebt Bücher und die Literatur – und erfüllt sich einen Lebenstraum

„Was wurde eigentlich aus Deinem Studium“, wurde Eva immer wieder mal gefragt, wenn sie mit alten Freundinnen zusammentraf. Sie hatte Germanistik in Heidelberg und Germanistische Linguistik an der Humboldt Universität in Berlin studiert.

New Work mit Zeitwertkonten: Ein Konto, null Sorgen

Sabbatical, Vorruhestand oder die 4-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich; die Anforderungen an die Personalabteilungen der Unternehmen werden immer vielfältiger.