Teilrente

Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, bereits vor oder nach der Regelaltersgrenze eine reduzierte Altersrente in Höhe von 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder 99 % zu beziehen, während sie weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dadurch kann der Übergang in den Ruhestand individuell und schrittweise gestaltet werden.

Durch die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bleibt der sozialversicherungsrechtliche Schutz bestehen, und Versicherte können weiterhin Rentenpunkte ansammeln, um ihre spätere Vollrente zu erhöhen. Zudem lässt sich die Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren, um noch mehr Flexibilität beim Renteneintritt zu ermöglichen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.