Teilrente

Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, bereits vor oder nach der Regelaltersgrenze eine reduzierte Altersrente in Höhe von 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder 99 % zu beziehen, während sie weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dadurch kann der Übergang in den Ruhestand individuell und schrittweise gestaltet werden.

Durch die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bleibt der sozialversicherungsrechtliche Schutz bestehen, und Versicherte können weiterhin Rentenpunkte ansammeln, um ihre spätere Vollrente zu erhöhen. Zudem lässt sich die Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren, um noch mehr Flexibilität beim Renteneintritt zu ermöglichen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das müssen Unternehmen und Beschäftigte jetzt wissen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026. Der Beitrag erklärt, warum Vorsorgelösungen bei steigenden Sozialabgaben an Bedeutung gewinnen.

Betriebliche Vorsorgestrategie neu denken: Wie Unternehmen Zeitwertkonten, Altersteilzeit und Rente sinnvoll verbinden

Betriebliche Vorsorgestrategie: Wie Unternehmen Mitarbeitende binden, Fachkräfte gewinnen und Rentenübergänge mit Zeitwertkonten planbar machen.

Was bei der Übertragung von Zeitwertkonten-Guthaben in die bAV gilt

Früher attraktiv, heute meist Störfall: Was bei der Überführung von Zeitwertkonten in die bAV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wirklich gilt.