Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, bereits vor oder nach der Regelaltersgrenze eine reduzierte Altersrente in Höhe von 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder 99 % zu beziehen, während sie weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dadurch kann der Übergang in den Ruhestand individuell und schrittweise gestaltet werden.
Durch die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bleibt der sozialversicherungsrechtliche Schutz bestehen, und Versicherte können weiterhin Rentenpunkte ansammeln, um ihre spätere Vollrente zu erhöhen. Zudem lässt sich die Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren, um noch mehr Flexibilität beim Renteneintritt zu ermöglichen.