Teilrente

Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, bereits vor oder nach der Regelaltersgrenze eine reduzierte Altersrente in Höhe von 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder 99 % zu beziehen, während sie weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dadurch kann der Übergang in den Ruhestand individuell und schrittweise gestaltet werden.

Durch die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bleibt der sozialversicherungsrechtliche Schutz bestehen, und Versicherte können weiterhin Rentenpunkte ansammeln, um ihre spätere Vollrente zu erhöhen. Zudem lässt sich die Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren, um noch mehr Flexibilität beim Renteneintritt zu ermöglichen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können

Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten. Autor: Dr. Thomas Haßlöcher Kategorie: Zeitwertkonten, betriebliche Altersvorsorge, HR-Strategie

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.