Teilrente

Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, bereits vor oder nach der Regelaltersgrenze eine reduzierte Altersrente in Höhe von 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder 99 % zu beziehen, während sie weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dadurch kann der Übergang in den Ruhestand individuell und schrittweise gestaltet werden.

Durch die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bleibt der sozialversicherungsrechtliche Schutz bestehen, und Versicherte können weiterhin Rentenpunkte ansammeln, um ihre spätere Vollrente zu erhöhen. Zudem lässt sich die Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren, um noch mehr Flexibilität beim Renteneintritt zu ermöglichen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

bAV ohne Versicherung: Welche Alternativen Unternehmen ab 2026 kennen sollten

Unternehmen sollten ab 2026 verstärkt auf flexible, kapitalmarktbasierte bAV-Alternativen ohne Versicherungszwang setzen, um höhere Renditechancen, mehr Transparenz und echte Gestaltungsfreiheit in der betrieblichen Vorsorge zu realisieren.

Rentenübergang ohne Wissensverlust: Wie Unternehmen den Übergang in den Ruhestand planbar gestalten

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Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen

Altersteilzeit ermöglicht Beschäftigten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig entstehen dabei Wertguthaben, die rechtlich abgesichert werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Insolvenzsicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Unternehmen Altersteilzeitmodelle rechtssicher gestalten können.