Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.