Rentenabschläge

Rentenabschläge oder auch Abschläge müssen gezahlt werden, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter in Rente geht. Bedeutet, wenn jemand vor dem festgelegten Rentenalter von 67 Jahren in Rente geht, zum Beispiel mit 65 Jahre, dann muss er für diese zwei Jahre Rentenabschläge zahlen.

Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3 % und pro Jahr 3,6 %. Der maximale Rentenabschlag beträgt dabei 10,8 %.

Rentenabschläge gelten auch für Rente wegen Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wird ein solcher Rentenabschlag bezogen, gilt dieser auch noch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dies kann gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenrente betreffen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

bAV ohne Versicherung: Welche Alternativen Unternehmen ab 2026 kennen sollten

Unternehmen sollten ab 2026 verstärkt auf flexible, kapitalmarktbasierte bAV-Alternativen ohne Versicherungszwang setzen, um höhere Renditechancen, mehr Transparenz und echte Gestaltungsfreiheit in der betrieblichen Vorsorge zu realisieren.

Rentenübergang ohne Wissensverlust: Wie Unternehmen den Übergang in den Ruhestand planbar gestalten

Der Rentenübergang wird für Unternehmen zur strategischen Herausforderung. Erfahren Sie, wie Sie Wissensverlust vermeiden und flexible Lösungen schaffen.

Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen

Altersteilzeit ermöglicht Beschäftigten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig entstehen dabei Wertguthaben, die rechtlich abgesichert werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Insolvenzsicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Unternehmen Altersteilzeitmodelle rechtssicher gestalten können.