Rentenabschläge

Rentenabschläge oder auch Abschläge müssen gezahlt werden, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter in Rente geht. Bedeutet, wenn jemand vor dem festgelegten Rentenalter von 67 Jahren in Rente geht, zum Beispiel mit 65 Jahre, dann muss er für diese zwei Jahre Rentenabschläge zahlen.

Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3 % und pro Jahr 3,6 %. Der maximale Rentenabschlag beträgt dabei 10,8 %.

Rentenabschläge gelten auch für Rente wegen Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wird ein solcher Rentenabschlag bezogen, gilt dieser auch noch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dies kann gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenrente betreffen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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In unserem zweiten Teil des Auszeit-Insights möchten wir mit Ihnen darüber sprechen, wie Sie die Auszeitpläne Ihrer Mitarbeiter*innen finanzieren können. Sollten Sie den ersten Teil noch nicht gelesen haben, können Sie diesen über unsere Insight Rubrik abrufen.

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