15. August 2021

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Christian Wiecha

Zeitwertkonten als Brücke in den Ruhestand, auch bei Einzahlungen vor Beschäftigungsende

Wieder eine Bestätigung, dass das „Mannheimer Modell“ und Nutzung von Einmaleinzahlungen in ein Zeitwertkonto trotz Beschäftigungsende im Anschluss an die Einzahlung kein Umgehungstatbestand darstellt.

Zeitwertkonten bieten auch älteren Beschäftigungsgruppen eine wunderbare Möglichkeit, den gleitenden Ruhestand für alle Beteiligten attraktiv zu lösen. Unter dem Oberbegriff „Mannheimer Modell“ besteht die Möglichkeit, eine Einmalzahlung an Stelle einer Abfindung in ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV einzuzahlen, um unmittelbar im Anschluss dieses Guthaben bei Beschäftigungsende in ein persönliches Zeitwertkonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund („DRV Bund“) zu übertragen. Anschließend kann dieses Wertguthaben bei der DRV Bund eine finanziell abgesicherte Übergangszeit, bspw. zwischen Arbeitslosigkeit und Renteneintritt überbrücken. Die Betroffenen erhalten Gehalt aus diesem Guthaben bei der DRV Bund, sind sozialversichert und sammeln zudem noch Rentenpunkte, statt die Rente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu müssen.

Das Unternehmen wiederum muss keine Transfergesellschaften gründen oder die Beschäftigung unnötig in die Länge ziehen. Die Bilanz wird um die Wertguthaben erleichtert, ohne dass das Unternehmen bilanziell weitere Risiken tragen muss.

Diese Möglichkeit der Vorruhestandsgestaltung kann nach Einschätzung der Literatur auch dann genutzt werden, wenn nur eine einmalige Einzahlung in ein zu diesem Zweck eingerichtetes Wertguthaben eingebracht wird und kurze Zeit später aufgrund Beschäftigungsende das Guthaben zur DRV Bund übertragen wird.

Zu Recht wird hier kein Missbrauch vermutet und zu Recht wird hier ein Arbeitsentgelt im des § 14 SGB IV angenommen und damit eine wunderbare Möglichkeit eröffnet, einfach und ohne Risiken für den Mitarbeitenden einen finanziell abgesicherten Übergang in die Rente ohne Abschläge zu ermöglichen, finanziert über das Wertguthaben bei der DRV Bund.

Wertguthaben nach § 7b SGB IV, auch Zeitwertkonten genannt, haben sich zum zentralen Baustein einer modernen Personalpolitik etabliert und sind mehr als nur ein „nice to have“, wenn es um die Planung und Gestaltung der Lebensarbeitszeit im Sinne einer Lebensphasenvorsorge und damit zukunftsorientierte Personal- und Unternehmenspolitik geht.

Bei Interesse gestalten wir auch Ihr Modell moderner Vorsorge.

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