Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form des Vorruhestands. Geregelt im Altersteilzeitgesetz, greift sie für Beschäftigte ab einem Alter von 55 Jahren. Mitarbeiter*innen können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Dieser definiert im Allgemeinen eine Aktiv- und Passivphase. Meist wird vereinbart, dass der/die Mitarbeiter*in eine bestimmte Anzahl an Jahren arbeitet und dafür mind. 70 % des letzten Lohns erhält. In der zweiten, sogenannten Passivphase, arbeitet der/die Mitarbeiter*in nicht, erhält aber weiterhin das vereinbarte monatliche Entgelt. Dieses Modell, Blockmodell, führt zu erhöhten Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Dieser ist nämlich verpflichtet, die im Rahmen des Altersteilzeitvertrags von Mitarbeiter*innen erwirtschafteten Guthaben gegen Insolvenz zu sichern. Hierfür bietet sich ein CTA an.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Plötzlich Pflegefall und jetzt? Wenn Angehörige Pflege brauchen und der Beruf weiterläuft

Ein Pflegefall kommt oft plötzlich. Erfahren Sie, wie das Zeitwertkonto Mitarbeiter*innen vor Einkommensverlust und unbezahltem Urlaub schützt und Arbeitgeber flexible Lösungen für die Pflege Angehöriger bieten können.

Zeitwertkonto oder betriebliche Altersvorsorge? Das sind die Unterschiede

Beide Modelle bieten finanzielle Sicherheit. Doch während die bAV den Ruhestand absichert, schafft das Zeitwertkonto mehr Freiheit im Berufsleben.

Altersteilzeit: ein klassisches Modell für den Übergang in den Ruhestand

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, mit sozialer Verantwortung, finanzieller Sicherheit und klarer Personalplanung für Unternehmen.