Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form des Vorruhestands. Geregelt im Altersteilzeitgesetz, greift sie für Beschäftigte ab einem Alter von 55 Jahren. Mitarbeiter*innen können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Dieser definiert im Allgemeinen eine Aktiv- und Passivphase. Meist wird vereinbart, dass der/die Mitarbeiter*in eine bestimmte Anzahl an Jahren arbeitet und dafür mind. 70 % des letzten Lohns erhält. In der zweiten, sogenannten Passivphase, arbeitet der/die Mitarbeiter*in nicht, erhält aber weiterhin das vereinbarte monatliche Entgelt. Dieses Modell, Blockmodell, führt zu erhöhten Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Dieser ist nämlich verpflichtet, die im Rahmen des Altersteilzeitvertrags von Mitarbeiter*innen erwirtschafteten Guthaben gegen Insolvenz zu sichern. Hierfür bietet sich ein CTA an.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Zeitwertkonten in der Praxis: Was das Ortenau Klinikum daraus gemacht hat – und was Sie daraus lernen können

Zeitwertkonten im Klinikum: Mehr Flexibilität für Mitarbeitende, höhere Attraktivität für Arbeitgeber – und wirtschaftlicher Nutzen für beide Seiten.

Employer Branding live erleben: Wie moderne Benefits die Arbeitgebermarke stärken – Eindrücke vom PEX-Stadiontalk 2025

Employer Branding im Stadionformat: Beim PEX-Stadiontalk 2025 trafen sich HR-Expert*innen, Führungskräfte und Betriebsräte im Deutsche Bank Park, um über die Zukunft der Arbeitgebermarke zu diskutieren. Von inspirierenden Best Practices bis zu greifbaren Emotionen – so gelingt Arbeitgeberattraktivität live und praxisnah.

Modelle zwischen Betriebspartnern werden zu Erfolgsmodellen: Zeitwertkonten, die Schlüssel zu moderner Arbeitszeitgestaltung und Mitarbeiterbindung

Modelle zwischen Betriebspartnern werden zu Erfolgsmodellen: Zeitwertkonten ermöglichen flexible Arbeitszeitgestaltung und stärken die Mitarbeiterbindung – ein Vorteil im Fachkräftemangel.