Gratifikationen

Gratifikationen sind, ähnlich Boni, einmalige oder zusätzliche Zahlungen, die oft als freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an die Mitarbeiter angesehen werden. Sie können verschiedene Zwecke erfüllen, wie beispielsweise als Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld oder als Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit. Im Gegensatz zu Boni sind Gratifikationen häufig nicht an spezifische Leistungsziele gebunden. Diese Zahlungen sind in der Regel einmalig und können von Jahr zu Jahr variieren, ohne dass eine klare Leistungserbringung verlangt wird. Auch Gratifikationen unterliegen der Einkommensteuer und den Sozialabgaben und können Sie steueroptimiert in ein Vorsorgemodell, Zeitwertkonto oder betriebliche Altersversorgung, eingezahlt werden.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Metzler Pension Management und PensExpert entwickeln gemeinsames Vorsorgesystem für den Mittelstand

Metzler Pension Management und PensExpert entwickeln mit dem „Metzler / PensExpert ZukunftsPlan“ eine neue Vorsorgelösung für den Mittelstand. Das Konzept verbindet kapitalmarktorientierte betriebliche Altersversorgung (bAV) mit flexiblen Zeitwertkonten, einem Life-Cycle-Anlagekonzept und digitaler Verwaltung über PensTec.

Zeitwertkonto und Rentenpunkte: So wirkt sich das Zeitwertkonto auf die gesetzliche Rente aus

Wer Gehalt in ein Zeitwertkonto einbringt, verschiebt auch die Verbeitragung. Entscheidend ist dabei nicht nur der spätere Auszahlungszeitpunkt, sondern auch die Wertentwicklung des Guthabens.

Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können

Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.