Insolvenzsicherung

Insolvenzsicherung ist die Sicherung vor Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, zum Beispiel, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nichts mehr bezahlen kann.

Die Insolvenzsicherung schützt im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die zu schützende Personen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, indem sie sicherstellt, dass ihre Ansprüche weiterhin erfüllt werden. Je nach Vorsorgemodell gibt es unterschiedlicher Insolvenzsicherungsmechanismen. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es den „PSV“, den Pensionssicherungsverein. Im Rahmen der Zeitwertkonten und der Altersteilzeit greifen die Regelungen § 8 a AltTZG und § 7 e SGB IV mit der Folge, dass der Arbeitgeber schuldrechtlich eine Insolvenzsicherung herstellen muss. Gesetzliches Vorbild ist dabei die Treuhandsicherung.

Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich mit einer Insolvenzsicherung absichern können.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Überstunden strategisch nutzen mit Zeitwertkonto: So werden Rückstellungen zur Brücke in die Rente

Überstunden strategisch nutzen statt verwalten: Zeitwertkonten entlasten die Bilanz und ermöglichen planbare Übergänge in den Ruhestand.

Arbeit und Rente werden Teil einer modernen Personalstrategie: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Steigendes Renteneintrittsalter und Fachkräftemangel: Warum Unternehmen Arbeit und Rente als Teil einer modernen Personalstrategie neu denken müssen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das müssen Unternehmen und Beschäftigte jetzt wissen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026. Der Beitrag erklärt, warum Vorsorgelösungen bei steigenden Sozialabgaben an Bedeutung gewinnen.