Insolvenzsicherung

Insolvenzsicherung ist die Sicherung vor Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, zum Beispiel, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nichts mehr bezahlen kann.

Die Insolvenzsicherung schützt im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die zu schützende Personen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, indem sie sicherstellt, dass ihre Ansprüche weiterhin erfüllt werden. Je nach Vorsorgemodell gibt es unterschiedlicher Insolvenzsicherungsmechanismen. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es den „PSV“, den Pensionssicherungsverein. Im Rahmen der Zeitwertkonten und der Altersteilzeit greifen die Regelungen § 8 a AltTZG und § 7 e SGB IV mit der Folge, dass der Arbeitgeber schuldrechtlich eine Insolvenzsicherung herstellen muss. Gesetzliches Vorbild ist dabei die Treuhandsicherung.

Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich mit einer Insolvenzsicherung absichern können.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.