Insolvenzsicherung ist die Sicherung vor Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, zum Beispiel, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nichts mehr bezahlen kann.
Die Insolvenzsicherung schützt im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die zu schützende Personen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, indem sie sicherstellt, dass ihre Ansprüche weiterhin erfüllt werden. Je nach Vorsorgemodell gibt es unterschiedlicher Insolvenzsicherungsmechanismen. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es den „PSV“, den Pensionssicherungsverein. Im Rahmen der Zeitwertkonten und der Altersteilzeit greifen die Regelungen § 8 a AltTZG und § 7 e SGB IV mit der Folge, dass der Arbeitgeber schuldrechtlich eine Insolvenzsicherung herstellen muss. Gesetzliches Vorbild ist dabei die Treuhandsicherung.
Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich mit einer Insolvenzsicherung absichern können.