Rentenabschläge

Rentenabschläge oder auch Abschläge müssen gezahlt werden, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter in Rente geht. Bedeutet, wenn jemand vor dem festgelegten Rentenalter von 67 Jahren in Rente geht, zum Beispiel mit 65 Jahre, dann muss er für diese zwei Jahre Rentenabschläge zahlen.

Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3 % und pro Jahr 3,6 %. Der maximale Rentenabschlag beträgt dabei 10,8 %.

Rentenabschläge gelten auch für Rente wegen Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wird ein solcher Rentenabschlag bezogen, gilt dieser auch noch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dies kann gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenrente betreffen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Was bei der Übertragung von Zeitwertkonten-Guthaben in die bAV gilt

Früher attraktiv, heute meist Störfall: Was bei der Überführung von Zeitwertkonten in die bAV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wirklich gilt.

Zeitwertkonten als Kultur-Benefit in der IT- und Softwarebranche: Was Unternehmen von AEB lernen können

AEB zeigt in der IT- und Softwarebranche, wie Zeitwertkonten New Work, Bindung und Planungssicherheit verbinden. Case Study jetzt downloaden.

Immer griffbereit: Die neue PensTec Web-App macht moderne Vorsorge mobil

Die neue PensTec Web-App macht Vorsorge mobil: Zeitwert- und Kapitalkonten jederzeit vom Home-Screen nutzen. Schnell, sicher und ohne App-Download.