Rentenabschläge

Rentenabschläge oder auch Abschläge müssen gezahlt werden, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter in Rente geht. Bedeutet, wenn jemand vor dem festgelegten Rentenalter von 67 Jahren in Rente geht, zum Beispiel mit 65 Jahre, dann muss er für diese zwei Jahre Rentenabschläge zahlen.

Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3 % und pro Jahr 3,6 %. Der maximale Rentenabschlag beträgt dabei 10,8 %.

Rentenabschläge gelten auch für Rente wegen Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wird ein solcher Rentenabschlag bezogen, gilt dieser auch noch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dies kann gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenrente betreffen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.

Zeitwertkonto & bAV: Steuern, Vorteile und Unterschiede einfach erklärt

Zeitwertkonto und bAV können steuerlich attraktiv sein, aber sie funktionieren unterschiedlich. PensExpert erklärt, warum die Unterscheidung für Unternehmen wichtig ist und welche Vorteile beide Modelle bieten.

Zeitwertkonto Praxisbeispiel: Wie WetterOnline Mitarbeiterbindung neu denkt

Wie WetterOnline Zeitwertkonten nutzt, um Mitarbeiter*innen mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu stärken. Ein Praxisbeispiel aus dem Unternehmensalltag.