Rentenabschläge

Rentenabschläge oder auch Abschläge müssen gezahlt werden, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter in Rente geht. Bedeutet, wenn jemand vor dem festgelegten Rentenalter von 67 Jahren in Rente geht, zum Beispiel mit 65 Jahre, dann muss er für diese zwei Jahre Rentenabschläge zahlen.

Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3 % und pro Jahr 3,6 %. Der maximale Rentenabschlag beträgt dabei 10,8 %.

Rentenabschläge gelten auch für Rente wegen Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wird ein solcher Rentenabschlag bezogen, gilt dieser auch noch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dies kann gegebenenfalls auch die Hinterbliebenenrente betreffen.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.