Ein Treuhänder ist eine Person oder Organisation, die im Rahmen eines Treuhandverhältnisses rechtlich befugt und verpflichtet ist, Vermögenswerte oder Rechte im Interesse eines Begünstigten oder Auftraggebers (Treugeber) zu verwalten. Dabei agiert der Treuhänder nach den Anweisungen des Treugebers und ist verpflichtet, das ihm anvertraute Vermögen oder die ihm übertragenen Rechte sorgsam und verantwortungsvoll zu verwalten und zu schützen.
In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und im Rahmen von Zeitwertkonten (ZWK) übernimmt der Treuhänder häufig eine besonders wichtige Rolle, indem er die Beiträge der Arbeitnehmer oder des Unternehmens treuhänderisch verwaltet. Das Ziel ist, das Vermögen zu sichern und im Bedarfsfall – beispielsweise bei Insolvenz des Unternehmens – eine sichere Auszahlung an die Begünstigten zu gewährleisten. Der Treuhänder ist damit ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Vorsorgemodelle, der den Schutz und die ordnungsgemäße Verwaltung der angesparten Gelder sicherstellt.