Die Vollrente bezeichnet die vollständige Auszahlung der gesetzlichen Rente, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem das Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine vollständige Erwerbsminderung. Wer die notwendigen Beitragszeiten erfüllt, erhält die volle Rente ohne Abschläge.