15. September 2021

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Christian Wiecha

Vorsorge für (Gesellschafter-) Geschäftsführer*innen und Führungskräfte wie sie sein sollte!

Die Erfahrungen mit Vorsorgelösungen für Geschäftsführer, Vorständen und Führungskräfte von Großunternehmen zeigen, wie profitabel eine effiziente Vorsorgelösung sein kann, wenn drei Kernelemente intelligent miteinander verknüpft werden: die nahezu unbegrenzte Steuerfreiheit in der Einzahlung, niedrige Kostenstrukturen und eine rentable Kapitalanlage.

Die eigene Vorsorge stellt den (Gesellschafter-) Geschäftsführer von kleineren, aber auch mittelständigen Unternehmen oftmals vor eine Herausforderung. Auf der einen Seite bestehen kaum Ansprüche auf eine Versorgung aus der gesetzlichen Versicherung. Auf der anderen Seite sehen viele Unternehmer den Unternehmenswert als ihre Vorsorge an. Vielen Unternehmern ist der Kapitalbedarf für eine adäquate Vorsorge oft nicht bewusst. Je nach Kalkulation wird je 1.000 Euro Rente ein Kapital von ca. 250.000 Euro benötigt. Hinzu kommt, dass ein Inhaber zwar das Thema Vorsorge in Bezug auf seine Mitarbeiter kennt, dieses Angebot für ihn sowie aus Sicht des Unternehmens einfach nicht passt, zumal das Unternehmen selbst in den Über­legungen gänzlich unberücksichtigt bleibt. Doch Großunternehmen machen vor, wie eine effiziente Vorsorge im Einklang mit den Unter­nehmens­interessen stehen und das Unternehmen durch optimale Gestaltung davon profitieren kann. Hervor­zuheben ist: Diese effizienten Lösungen können nicht zuletzt dazu genutzt werden, um erheblich Steuern zu sparen, während bei herkömmlichen versicherungs­förmigen Produkten kein betriebs­wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Diese Werte werden nur gehoben, wenn die Führungs­kräfte solche Lösungen für die eigene Vorsorge als attraktiv empfinden und annehmen.

Das aktuelle BFH Urteil macht es möglich

Entgeltumwandlung für GGF endlich auch kurz vor der Rente

Im Leitsatz des BFH Urteils heißt es:

«… werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter Geschäftsführers in eine Anwart­schaft auf Leistungen der betrieblichen Altersver­sorgung umgewandelt, dann scheitert die steuer­rechtliche Anerkennung der Versorgungs-zusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.»

Das bedeutet, dass eine Entgeltumwandlung auch dann noch neu eingerichtet werden kann, wenn der Zeitraum bis zum Rentenbeginn weniger als 10 Jahre beträgt.»

Vier Vorteile sind dabei von entscheidender Bedeutung:

1. Steuerfreiheit in der Ansparphase nahezu ohne Grenze

Führungskräfte profitieren von steuerfreien Einzahlungen in nahezu unbegrenzter Höhe – neben laufenden Einzahlungen können insbesondere einmalige Bonuszahlungen miteinander kombiniert werden – und sparen in der Praxis den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 % auf ihre Einzahlungen im Vergleich zu privaten Angeboten. Durch die Verschiebung des Zuflusses auf einen Zeitpunkt nach dem aktiven Berufsleben erfolgt der Vermögensaufbau somit auf einem viel höheren Niveau. Bei Zufluss kann durch optimale Gestaltung die Steuerbelastung möglichst tief gehalten werden.

2. Günstige Kostenstrukturen sorgen für eine effiziente Vorsorge.

Längst ist bekannt, dass Versicherungsprodukte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten belastet sind, die eingezahlten Beträge sind oftmals nicht einmal nach 8 Jahren Einzahldauer als Wert vorhanden. Hingegen profitieren Führungskräfte in Großunternehmen von provisionsfreien Produkten mit tiefen Kostenstrukturen. Dadurch ist der eingezahlte Wert ab der ersten Einzahlung auch tatsächlich vorhanden.

3. Eine rentable Kapitalanlage ermöglicht erst eine effektive Vermögensbildung.

Während Versicherungspro­dukte, die in das Finanz und Geldsystem wie Anleihen und Einlagen bei Banken investieren, insbesondere wegen der Garantie kaum noch Rendite ermöglichen, zeigen sich die langjährigen Renditen der Realwirtschaft auf Dauer sehr robust. Je nach individuellem Sicherheits- und Chancenbewusstsein kann eine solche Anlage optimal auf den Einzelnen abgestimmt werden, um eine für die Vorsorge attraktive Rendite zu erzielen. Zu diesen drei Vorteilen für (Gesellschafter-) Geschäftsführer und Führungskräfte gesellt sich ein vierter für das Unternehmen als Ganzes: erhebliche Steuervorteile.

4. Erhebliche Steuervorteile auf Unternehmensebene

Beim investmentbasierten Vorsorgekonto ergeben sich gegenüber der weitverbreiteten Unterstüt­zungskasse erhebliche Vorteile bei der Besteuerung der Wertentwicklung durch Teilfreistellungen der Kapitalerträge.

Fazit

Eine effiziente bAV zeichnet sich nicht nur durch den «Bruttoeffekt» aus – das können viele. Sondern in erster Linie durch eine effiziente und attraktive Anlage der Gelder, konkret ohne Provisionen oder zu hohe Verwaltungskosten. Es ist wie bei einem Auto: Ohne einen starken Motor ist das schönste Fahrgestell nichts wert. Lassen Sie Ihr Geld optimiert für sich arbeiten.

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