1. Oktober 2025

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Franca Helfert

Zeitwertkonten für befristet Beschäftigte: Ein neuer Meilenstein

Endlich ist es soweit: Eine jahrelange Unsicherheit bei der Nutzung von Zeitwertkonten ist beendet. Befristet Beschäftigte dürfen künftig unter denselben steuerlichen Voraussetzungen wie unbefristet Beschäftigte ein Zeitwertkonto führen. Ein Schritt, der neue Möglichkeiten für Unternehmen, Mitarbeiter*innen und moderne Arbeitszeitmodelle eröffnet.

Hintergrund: Was bisher galt und warum das ein Problem war

Zeitwertkonten sind ein zentrales Instrument moderner Arbeitszeitgestaltung. Sie ermöglichen es Beschäftigten, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei anzusparen, um später finanzierte Freistellungen zu nehmen, z. B. für ein Sabbatical, eine Weiterbildung, eine Pflegezeit oder einen früheren Ruhestand.

Doch bislang galt eine einschränkende Regelung: Laut dem BMF-Rundschreiben vom 17.09.2009 durften Zeitwertkonten für befristet Beschäftigte nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn das Guthaben innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig aufgebraucht wurde. Eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund war nicht vorgesehen.

Die Folge: Gerade in Branchen mit vielen befristeten Arbeitsverträgen, wie etwa im Gesundheitswesen, in der Forschung oder im Profisport, war das Modell für große Teile der Belegschaft praktisch nicht nutzbar. Beschäftigte konnten kein Wertguthaben aufbauen und Arbeitgeber konnten Zeitwertkonten nicht flächendeckend anbieten.

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Jetzt gilt: Befristet Beschäftigte sind gleichgestellt

Diese Hürde ist nun endlich gefallen. Nach mehreren Anrufungsauskünften, die unser Geschäftsführer Dr. Thomas Haßlöcher in verschiedenen Bundesländern initiiert hat, hat die Finanzverwaltung ihre Position geändert:

Befristet Beschäftigte werden beim Ansparen von einem Zeitwertkonto steuerlich genauso behandelt wie unbefristet Beschäftigte. Damit ist eine über 15 Jahre alte Rechtsunsicherheit ausgeräumt und der Weg für moderne Vorsorgelösungen ist auch bei befristeten beschäftigten endlich frei.

Was sich konkret ändert

Die neue steuerliche Bewertung bringt drei entscheidende Änderungen mit sich:

Zeitwertkonten für alle

Auch befristet Beschäftigte dürfen künftig ein Zeitwertkonto steuerlich anerkannt führen.

Mehr Flexibilität

Das angesparte Guthaben muss nicht mehr zwingend innerhalb der Vertragslaufzeit verbraucht werden.

Portabilität

Wertguthaben können nach § 7f SGB IV auf einen neuen Arbeitgeber oder an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden

Neue Chancen für Personalpolitik und Lebensplanung

Die Gleichstellung eröffnet einen völlig neuen Gestaltungsspielraum. Unternehmen können Zeitwertkonten jetzt allen Mitarbeiter*innen anbieten, ohne sich um steuerliche Risiken zu sorgen und profitieren gleichzeitig von einer höheren Arbeitgeberattraktivität.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Zeitwertkonten werden zu einem strategischen Instrument für Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung.
  • Personalplanung wird flexibler und planbarer, insbesondere bei Projekten, Elternzeiten oder Fachkräftemangel.
  • Sie können neue Anreize für Fachkräftegewinnung schaffen, gerade in Branchen mit befristeten Verträgen ein Wettbewerbsvorteil.

 

Für Beschäftigte bedeutet das:

  • Auch bei befristeten Verträgen können sie jetzt langfristig Wertguthaben aufbauen.
  • Sabbaticals, Weiterbildungen oder ein flexibler Übergang in die Rente werden einfacher planbar.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt das Guthaben erhalten. Es kann übertragen oder sogar bei der DRV-Bund (mit gewissen Voraussetzungen) weitergeführt werden.

Fazit: Ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Arbeitswelt

Mit dieser Klarstellung hat die Finanzverwaltung einen echten Meilenstein gesetzt: Durch die neue Regelung wird das Zeitwertkonto nun auch für befristet Beschäftigte zu einem gleichwertigen Vorsorge- und Flexibilisierungsinstrument.

Das eröffnet Unternehmen neue Chancen in der Personalstrategie und gibt Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum für ihre Lebens- und Arbeitszeit. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer modernen, flexiblen und zukunftsfähigen Arbeitswelt.