9. Oktober 2025

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Franca Helfert

Altersteilzeit: ein klassisches Modell für den Übergang in den Ruhestand

Die Altersteilzeit ist seit vielen Jahren ein bewährtes Personalinstrument, um erfahrenen Mitarbeiter*innen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und gleichzeitig Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Sie ermöglicht es, die Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, ohne dass die finanzielle Sicherheit verloren geht. Für Unternehmen ist sie ein sozialverträglicher Weg, Personalabbau oder Nachfolgeprozesse vorausschauend und fair zu gestalten.

Rechtliche Grundlage und Grundprinzip

Rechtlich geregelt ist die Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz, kurz AltTZG. Grundlage ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Unternehmen entscheiden individuell, ob sie ein solches Modell anbieten und welche Rahmenbedingungen gelten.

Das Prinzip ist einfach: Mitarbeiter*innen halbieren ihre Arbeitszeit und der Arbeitgeber gleicht einen Teil des reduzierten Einkommens aus. Zusätzlich werden weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, um Versorgungslücken zu vermeiden. So entsteht ein Modell, das Entlastung, Stabilität und soziale Verantwortung miteinander verbindet.

Modelle der Altersteilzeit

In der Praxis haben sich zwei Varianten etabliert. Am häufigsten wird das sogenannte Blockmodell genutzt. Dabei besteht die Altersteilzeit aus einer Aktivphase und einer anschließenden Freistellungsphase. In der ersten Phase arbeitet die oder der Mitarbeiter*in weiter, meist in Vollzeit, erhält jedoch nur ein reduziertes Gehalt. Der zweite Teil wird als Wertguthaben angespart. In der Passivphase erfolgt dann eine vollständige Freistellung von der Arbeit, während das Gehalt aus dem angesparten Guthaben weitergezahlt wird. Das Blockmodell bietet eine klare zeitliche Struktur und erleichtert es, die Nachfolge im Unternehmen gezielt zu planen.

Alternativ dazu gibt es das Gleichverteilungsmodell. Hier wird die Arbeitszeit von Beginn an gleichmäßig reduziert, meist auf 50 Prozent, während das Einkommen über die gesamte Laufzeit gleichbleibend aufgestockt wird. Dieses Modell eignet sich besonders für Mitarbeiter*innen, die langfristig weniger arbeiten möchten, ohne eine vollständige Freistellung anzustreben.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Um Altersteilzeit anbieten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mitarbeiter*innen müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auf Arbeitgeberseite ist eine tarifvertragliche oder betriebliche Grundlage erforderlich, auf der die Vereinbarung basiert. Die Finanzierung liegt vollständig beim Arbeitgeber, da es seit 2010 keine staatliche Förderung mehr gibt.

Für die Gestaltung der Vereinbarungen spielt die interne Personalstrategie eine zentrale Rolle. HR-Abteilungen sollten prüfen, welche Mitarbeiter*innen in Frage kommen, welche Laufzeiten sinnvoll sind und wie die Nachfolgeplanung integriert werden kann.

Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter*innen

Für Unternehmen bietet die Altersteilzeit gleich mehrere Vorteile. Sie ermöglicht eine sozial ausgewogene Personalplanung, schafft Freiraum für den Wissenstransfer und sorgt für geordnete Übergänge innerhalb der Belegschaft. Gleichzeitig signalisiert sie Wertschätzung gegenüber langjährigen Mitarbeiter*innen und stärkt das Arbeitgeberimage als sozial verantwortlicher Betrieb.

Auch aus Mitarbeiter*innen-Sicht bietet das Modell zahlreiche Vorteile. Es sorgt für Entlastung im Arbeitsalltag, schafft mehr Freizeit und ermöglicht, den Übergang in den Ruhestand finanziell abgesichert und planbar zu gestalten. Das Verhältnis von Arbeitszeit, Einkommen und Rentenanspruch bleibt dabei in einem ausgewogenen Rahmen.

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Insolvenzsicherung als Pflichtbestandteil

Ein zentrales Element der Altersteilzeit ist die Insolvenzsicherung. Während der aktiven Phase entsteht ein Wertguthaben, das in der Freistellungsphase zur Auszahlung kommt. Damit diese Guthaben im Falle einer Insolvenz des Unternehmens geschützt sind, schreibt das Altersteilzeitgesetz eine Insolvenzsicherung vor.

PensExpert unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Pflicht und bietet maßgeschneiderte Treuhandlösungen, die sowohl die gesetzlichen Vorgaben erfüllen als auch Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in schaffen. So wird die Altersteilzeit zu einem sicheren und transparenten Bestandteil moderner Personalpolitik.

Auswirkungen auf die Rente

Die Auswirkungen der Altersteilzeit auf die spätere Rente sind in der Regel überschaubar und für die meisten Beschäftigten gut kalkulierbar. Grundsätzlich gilt: Während der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert, wodurch auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Ohne Ausgleichszahlungen würde dies langfristig zu einer geringeren Rentenhöhe führen. Um genau das zu vermeiden, schreibt das Altersteilzeitgesetz vor, dass der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge entrichtet und zwar auf Basis von mindestens 80 Prozent des bisherigen Bruttogehalts, höchstens jedoch bis zu 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Dadurch wird ein großer Teil der Rentenansprüche erhalten. Mitarbeiter*innen, die beispielsweise ihre Arbeitszeit halbieren, erwerben während der Altersteilzeit also weiterhin rund 80 Prozent der Rentenpunkte, die sie zuvor bei einer Vollzeitbeschäftigung erzielt hätten. Auch das aufgestockte Gehalt wirkt sich positiv aus, da die Aufstockungsbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind und somit die Nettoverluste geringer ausfallen, als es die reine Arbeitszeitreduzierung vermuten lässt.

Während bei einer vorzeitigen Rente Abschläge von bis zu 14,4 Prozent möglich sind, lassen sich durch Altersteilzeit Einkommens- und Rentenverluste weitgehend vermeiden. Mitarbeiter*innen können dadurch früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden oder ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne langfristig auf einen spürbaren Teil ihrer Altersversorgung zu verzichten.

Für Unternehmen ist dies ein entscheidender Vorteil: Sie ermöglichen ihren Mitarbeiter*innen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, ohne dass dieser mit spürbaren finanziellen Nachteilen verbunden ist. Das stärkt nicht nur die soziale Verantwortung des Arbeitgebers, sondern auch die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen.

Aus HR-Sicht kann die Altersteilzeit damit ein wirkungsvolles Instrument sein, um Motivation und Loyalität älterer Mitarbeiter*innen zu fördern, krankheitsbedingte Ausfälle in den letzten Berufsjahren zu reduzieren und gleichzeitig die Personalplanung langfristig abzusichern. Eine transparente Kommunikation über die Auswirkungen auf die Rente, am besten begleitet durch betriebliche Beratung oder externe Partner wie PensExpert, trägt wesentlich dazu bei, dass das Modell als fair, verständlich und verlässlich wahrgenommen wird.

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Fazit: ein verlässliches Instrument der Personalpolitik

Die Altersteilzeit bleibt ein bewährtes und anerkanntes Instrument für Arbeitgeber, die vorausschauend planen und ihre Belegschaft fair in die nächste Lebensphase begleiten möchten. Sie verbindet rechtliche Klarheit, soziale Verantwortung und planbare Strukturen.

PensExpert unterstützt Unternehmen dabei, diese Modelle rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und vertrauensvoll umzusetzen. Mit unserer Expertise in der Insolvenzsicherung und Gestaltung von Vorsorgelösungen schaffen wir Sicherheit, für Arbeitgeber und Mitarbeiter*innen gleichermaßen.

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