7. Januar 2026

|

Franca Helfert

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das müssen Unternehmen und Beschäftigte jetzt wissen

Zum 1. Januar 2026 steigen in Deutschland mehrere zentrale Rechengrößen der Sozialversicherung. Das betrifft die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten, Arbeitslosen, Kranken und Pflegeversicherung sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für viele Beschäftigte bedeutet das weniger Netto, für Unternehmen höhere Lohnnebenkosten.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze – kurz erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt in der jeweiligen Versicherung beitragsfrei. Steigt die Grenze, wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig.

 

Die wichtigsten Werte 2026

Ab 2026 gelten folgende Werte:

  • Allgemeine Rentenversicherung (auch Arbeitslosenversicherung)
    Beitragsbemessungsgrenze 8.450 Euro pro Monat bzw. 101.400 Euro pro Jahr.
  • Knappschaftliche Rentenversicherung
    Beitragsbemessungsgrenze 10.400 Euro pro Monat bzw. 124.800 Euro pro Jahr.
  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
    Beitragsbemessungsgrenze 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro pro Monat.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
    77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro pro Monat.

 

Die Beitragssätze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. Dennoch steigen die tatsächlichen Abgaben, da höhere Einkommensanteile beitragspflichtig werden.

Warum steigende Beitragsbemessungsgrenzen Entgeltumwandlung relevanter machen

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Genau das passiert zum 1. Januar 2026.

Für Beschäftigte bedeutet das, dass bei gleichem Bruttogehalt mehr Sozialversicherungsbeiträge fällig werden können. Für Unternehmen steigen entsprechend die Lohnnebenkosten. Dieser Effekt tritt immer dann ein, wenn das Einkommen nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder diese überschreitet.

Verständlich erklärt mit einem korrekten Beispiel

Beispiel ohne Entgeltumwandlung

Ein Beschäftigter verdient 8.400 Euro brutto im Monat.

Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 8.450 Euro monatlich. Das bedeutet, dass das gesamte Einkommen von 8.400 Euro renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig ist.

2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.050 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass von den 8.400 Euro nur 8.050 Euro renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren. 350 Euro lagen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und waren beitragsfrei.

Diese 350 Euro werden ab 2026 vollständig in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen. Dadurch steigen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge, und das Nettoeinkommen sinkt trotz unverändertem Bruttogehalt.

Beispiel mit Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung

Nun wird dasselbe Gehalt betrachtet, diesmal jedoch mit einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung.

Der Beschäftigte wandelt monatlich 338 Euro seines Bruttogehalts in eine bAV um. Dieser Betrag entspricht im Jahr 2026 dem maximal sozialabgaben-  und steuerfreien Höchstbetrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Das sozialversicherungspflichtige Brutto sinkt dadurch von 8.400 Euro auf 8.062 Euro.

Dieser Wert liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro. Auf die umgewandelten 338 Euro fallen somit weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an. Gleichzeitig fließt dieser Betrag vollständig in den Aufbau der Altersvorsorge.

Der Effekt ist eindeutig. Ohne Entgeltumwandlung wären die vollen 8.400 Euro beitragspflichtig gewesen. Mit Entgeltumwandlung wird ein Teil des Einkommens der Sozialversicherung entzogen und effizient für die Vorsorge genutzt.

📩 Immer auf dem Laufenden bleiben

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen rund um Zeitwertkonten, betriebliche Altersvorsorge und Insolvenzsicherung.
Unser monatlicher PensExpert Newsletter liefert Ihnen praxisnahe Informationen, Expertenwissen und Impulse für eine moderne Vorsorgegestaltung.

Jetzt kostenlos abonnieren

Warum dieser Effekt 2026 besonders relevant ist

Mit steigenden Beitragsbemessungsgrenzen wächst der Anteil des Einkommens, der grundsätzlich sozialversicherungspflichtig ist. Dadurch entfaltet die Entgeltumwandlung eine stärkere Wirkung als in Jahren mit niedrigeren Grenzwerten.

Jeder Euro, der innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen in eine bAV oder ein Zeitwertkonto fließt, ersetzt Einkommen, auf das sonst volle Sozialversicherungsbeiträge angefallen wären. Das Nettoeinkommen wird im Vergleich weniger stark belastet, während gleichzeitig Vorsorgekapital aufgebaut wird.

Die geltenden Höchstbeträge für die bAV im Jahr 2026

Für die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung gelten im Jahr 2026 klare Höchstgrenzen. Grundlage ist die gesamtdeutsche Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in Höhe von 101.400 Euro jährlich.

Bis zu 4.056 Euro pro Jahr, also 338 Euro monatlich, können steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV eingebracht werden. Darüber hinaus sind weitere 4.056 Euro pro Jahr steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig. Damit liegt der maximale steuerfreie Höchstbetrag bei insgesamt 8.112 Euro jährlich.

Zusätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf den sozialabgabenfreien Umwandlungsbetrag, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der maximale Zuschuss beträgt 608,40 Euro pro Jahr.

Bedeutung für Beschäftigte mit Zeitwertkonto

Auch für Beschäftigte mit einem Zeitwertkonto gewinnen steigende Beitragsbemessungsgrenzen an Bedeutung. Beim Zeitwertkonto werden Entgeltbestandteile, wie in der betrieblichen Altersversorgung auch, zunächst ohne sofortige Besteuerung und Verbeitragung angespart. Die Abgaben fallen erst bei der späteren Auszahlung während einer Freistellungsphase an. Der große Unterschied: Zeitwertkonto wird vor dem gesetzlichen Renteneintritt als Kapital oder monatlich als Gehalt ausgezahlt. Damit verliert der Beschäftigte keine Rentenpunkte, im Gegenteil. Der Beschäftigte kann sogar mehr Rentenpunkte dank des Spareffekts erwerben, wenn die Rendite der Zeitwertkontengeldanlage mehr als 1,7 % p.a. erwirtschaftet.

Das Prinzip des optimieren Vorsorgens selbst ändert sich durch die neuen Grenzwerte nicht. Allerdings steigt der Anreiz, Einkommen frühzeitig in planbare Vorsorgelösungen zu überführen, da klassisches Bruttogehalt stärker belastet wird.

Fazit

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026 zeigt, dass Vorsorgelösungen wie bAV und Zeitwertkonten nicht nur langfristige Absicherung bieten, sondern auch kurzfristig zur Stabilisierung von Netto und Lohnnebenkosten beitragen können.

Unternehmen und Beschäftigte, die bereits über PensExpert vorsorgen, profitieren davon, dass diese Strukturen vorhanden sind. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Lösungen zu überprüfen und gegebenenfalls optimal auszuschöpfen.

Sprechen Sie mit uns.

Sie möchten wissen, wie sich die neuen Beitragsbemessungsgrenzen konkret auf Ihre bestehende bAV oder Ihr Zeitwertkonto auswirken. PensExpert unterstützt Sie dabei, die Regelungen verständlich einzuordnen und sinnvoll für Ihre Vorsorgestrategie zu nutzen.

Ich stimme der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung meiner angegebenen personenbezogenen Daten zur direkten Kontaktaufnahme, Bearbeitung der Anfrage und Zustellung des Newsletters zu. Datenschutzerklärung
senden

Dies ist ein Pflichtfeld. Die Eingabe muss eine gültige E-Mail-Adresse sein. https://pensexpert.de/kontakt-danke/