10. März 2022
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Pflege und Zeitwertkonten – das passt und wird nun auch finanziell gefördert
Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf mithilfe von modernen und lebensphasengerechten Arbeitszeitmodellen wird nun im Bereich der Pflege gefördert, explizit für ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 72 SGB XI.
Altersteilzeit mit Treuhand + Festgeldkonto = Ertrag!
Klingt unglaublich, ist aber möglich: dank eines treuhänderischen Insolvenzschutzes profitieren Sie bei der Altersteilzeit nicht nur von einer hochwertigen Sicherung, sondern generieren auch einen Ertrag statt hoher Kosten!