15. Juli 2026

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Lars Henning

Zeitwertkonto & bAV: Steuern, Vorteile und Unterschiede einfach erklärt

Wer sich mit Zeitwertkonten oder betrieblicher Altersversorgung (bAV) beschäftigt, kommt schnell auf steuerliche Fragen. Das ist verständlich: Beide Modelle können mit Bruttoentgelt arbeiten und bieten dadurch finanzielle Vorteile. Gleichzeitig entstehen dabei oft Missverständnisse. Ist ein Zeitwertkonto steuerfrei? Wird die bAV später versteuert? Und worin liegt der eigentliche Unterschied zwischen beiden Lösungen? 

Die kurze Antwort: Beide Modelle können steuerlich attraktiv sein, sie verfolgen aber grundlegend unterschiedliche Ziele. Das Zeitwertkonto schafft bezahlte Zeit während des Berufslebens, etwa für einen früheren Ausstieg, ein Sabbatical oder eine Pflegezeit. Die betriebliche Altersversorgung dagegen dient dem Aufbau einer zusätzlichen finanziellen Absicherung für die Zeit nach dem Erwerbsleben. 

Für Unternehmen ist diese Unterscheidung wichtig. Wer beide Modelle richtig einordnet, kann Mitarbeiter*innen nicht nur mehr Vorsorge bieten, sondern auch mehr Flexibilität, bessere Planbarkeit und ein glaubwürdiges Argument in der Mitarbeiterbindung.

Zeitwertkonto – Einfach erklärt!

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Warum Steuern bei Zeitwertkonto und bAV eine zentrale Rolle spielen

Bei Vorsorgelösungen entscheidet nicht nur die spätere Leistung über die Attraktivität, auch der Weg dorthin spielt eine erhebliche Rolle. Wenn Entgelt nicht sofort ausgezahlt, sondern für einen späteren Zweck verwendet wird, kann sich die steuerliche Behandlung deutlich von einer normalen Gehaltszahlung unterscheiden. 

 

Beim Zeitwertkonto wird ein Teil des Arbeitsentgelts in ein Wertguthaben eingebracht, das später eine bezahlte Freistellung finanziert. Bei der bAV fließen Beiträge in eine betriebliche Versorgungslösung, aus der im Ruhestand Renten- oder Kapitalleistungen entstehen können. In beiden Fällen arbeiten Mitarbeiter*innen mit Bruttoentgelt,  das heißt, sie können einen höheren Ausgangsbetrag für später nutzen, anstatt aus dem bereits versteuerten Nettogehalt vorzusorgen. 

 

Wichtig dabei: In der Regel geht es nicht um eine endgültige Steuerbefreiung, sondern um eine zeitliche Verlagerung der Besteuerung. 

Wie funktioniert die Versteuerung beim Zeitwertkonto?

Einzahlung aus dem Bruttoentgelt 

Beim Zeitwertkonto bringen Mitarbeiter*innen bestimmte Entgeltbestandteile in ein Wertguthaben ein, das kann laufendes Gehalt sein, aber auch Boni, Sonderzahlungen, Tantiemen oder andere Vergütungsbestandteile. Diese Beträge werden nicht einfach zurückgestellt, sondern in einem Wertguthaben angelegt, sie können sich also über die Ansparphase hinweg entwickeln. Das Guthaben wächst mit der Zeit und steht bei Freistellungsbeginn als investiertes Kapital zur Verfügung, nicht nur als buchhalterische Rückstellung. 

Für Mitarbeiter*innen entsteht dadurch ein Guthaben, das sich mit der Zeit in Freistellungsphasen umwandeln lässt. Für Unternehmen entsteht ein strukturiertes Modell, das Freistellungen planbar macht, ohne dass jede Situation neu ausgehandelt werden muss. 

 

Steuerliche Stundung statt dauerhafter Steuerersparnis 

Ein häufiger Denkfehler ist, das Zeitwertkonto als dauerhaft steuerfreie Lösung zu verstehen. Präziser ist der Begriff steuerliche Verschiebung: Die eingebrachten Beträge werden in der Ansparphase grundsätzlich nicht versteuert, weil sie nicht unmittelbar zufließen, das bedeutet: Wer heute Entgelt ins Zeitwertkonto einbringt, zahlt darauf aktuell weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe der Einzahlung ist grundsätzlich frei vereinbar; gesetzliche Obergrenzen wie in der bAV gibt es beim Zeitwertkonto nicht. Die Besteuerung erfolgt erst dann, wenn das Guthaben während einer Freistellung ausgezahlt wird. 

Dieser Effekt kann trotzdem erheblichen Wert haben. Wer zunächst einen größeren Bruttobetrag anspart, baut schneller ein Freistellungsguthaben auf, als es allein aus dem Nettoeinkommen möglich wäre. Für Unternehmen ist an dieser Stelle klare Kommunikation entscheidend: Ein Zeitwertkonto sollte nicht mit dem Versprechen „steuerfrei sparen“ erklärt werden, sondern als Modell, bei dem Steuer und Sozialversicherung zeitlich verlagert werden. 

 

Besteuerung und Sozialversicherung in der Freistellungsphase 

Wenn Mitarbeiter*innen ihr Wertguthaben nutzen, erhalten sie während der Freistellung weiterhin ein Gehalt. Dieses Freistellungsentgelt wird wie normales Arbeitsentgelt behandelt, es fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die üblichen Sozialversicherungsbeiträge an. Grundlage ist dabei das Zuflussprinzip: Besteuert wird in dem Moment, in dem das Entgelt tatsächlich ausgezahlt wird, nach dem jeweils persönlichen Steuersatz. Wer das Wertguthaben für den Übergang in den Ruhestand nutzt, profitiert in der Regel bereits vom ermäßigten Beitragssatz der Krankenversicherung. 

Ein Sonderfall ist der sogenannte Störfall, etwa wenn das Wertguthaben bei einer Kündigung vollständig ausgezahlt wird. In diesem Fall ist das Guthaben als Einmalzahlung zu versteuern, wobei je nach Ausgestaltung die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann. Mehr zum Thema Störfall finden Sie hier

Zeitwertkonto-Rechner: Was wäre mit Ihrem Guthaben möglich?

Mit dem Zeitwertkonto-Rechner sehen Sie in wenigen Schritten, wie sich eine Auszeit, ein gleitender Übergang in den Ruhestand oder mehr Flexibilität im Berufsleben finanzieren lässt. Geben Sie Ihr Wunschziel ein und erhalten Sie eine erste Orientierung, welches Wertguthaben dafür erforderlich ist.

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Welche steuerlichen Vorteile bietet die bAV?

Entgeltumwandlung und Durchführungswege 

Auch bei der betrieblichen Altersversorgung können Mitarbeiter*innen Teile ihres Gehalts umwandeln. Der Unterschied zum Zeitwertkonto liegt im Zweck: Die Beiträge dienen nicht der Finanzierung einer Freistellung, sondern dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. Je nach Ausgestaltung erfolgt die Umsetzung über unterschiedliche Durchführungswege, zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. 

Für Unternehmen ist dabei entscheidend, welches Modell zur eigenen Belegschaft, zur Bilanzstruktur und zur gewünschten Flexibilität passt. 

 

Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge 

Die bAV kann besonders interessant sein, weil Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingebracht werden können. Das aktuell zu versteuernde Einkommen sinkt, während gleichzeitig Vorsorgekapital für die Zukunft aufgebaut wird. 

 

Wie viel gefördert wird, hängt vom gewählten Durchführungsweg ab. Für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Sozialpartnermodell gilt: Steuerfrei sind Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, das entspricht 2026 monatlich 676 Euro. Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis zu vier Prozent, also monatlich 338 Euro. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine gesetzliche Begrenzung. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ändern sich auch diese Beträge; die genannten Werte gelten für 2026. 

 

Auch auf Arbeitgeberseite entstehen Effekte: Wer Entgeltumwandlung nutzt, spart auf den umgewandelten Betrag Sozialversicherungsbeiträge ein. Diesen Vorteil muss der Arbeitgeber mindestens zu 15 Prozent als Pflichtarbeitgeberzuschuss an die Mitarbeiter*innen weitergeben, sofern tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Gleichzeitig ist eine gut gestaltete bAV ein Signal nach innen und außen: Sie zeigt, dass das Unternehmen langfristige Verantwortung für seine Mitarbeiter*innen übernimmt. 

 

Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand 

Die steuerliche Entlastung in der Ansparphase bedeutet nicht, dass die bAV später steuerfrei bleibt. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden im Ruhestand grundsätzlich versteuert, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. 

 

Für viele Mitarbeiter*innen kann dieses Prinzip trotzdem sinnvoll sein, weil das Einkommen im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als während des aktiven Erwerbslebens. 

 

Die konkrete Belastung hängt jedoch von der Versicherungssituation ab. Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen auf Betriebsrenten Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, allerdings profitieren sie von einem Freibetrag, auf den keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden (2026: 197,75 Euro monatlich). Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dieselben Abgaben, erhalten diesen Freibetrag jedoch nicht. Privatversicherte zahlen Steuern, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Zu beachten ist außerdem, dass Versicherte den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand – anders als im Erwerbsleben – in der Regel vollständig selbst tragen. Eine individuelle Prüfung bleibt deshalb empfehlenswert. 

Zeitwertkonto oder bAV: Wo liegt der Unterschied?

Das Zeitwertkonto: bezahlte Zeit finanzieren 

Das Zeitwertkonto ist vor allem ein Instrument für bezahlte Zeit. Mitarbeiter*innen bauen ein Wertguthaben auf, das sie nutzen können, um für eine bestimmte Phase weniger oder gar nicht zu arbeiten und trotzdem weiterhin ein Einkommen zu erhalten. 

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Manche nutzen ein Zeitwertkonto für den früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Andere möchten eine längere Auszeit nehmen, Angehörige pflegen oder sich Zeit für Weiterbildung schaffen. Und wer keine Freistellungsphase plant, kann sich das angesparte Guthaben bei Renteneintritt auch als Kapital auszahlen lassen. Das Modell passt damit nicht nur zum Rentenübergang, sondern auch zu modernen Lebensläufen, die nicht mehr linear verlaufen. 

 

Die bAV: zusätzliche Altersversorgung aufbauen 

Die bAV setzt an einem anderen Punkt an. Sie soll die Versorgung im Ruhestand verbessern und eine zusätzliche finanzielle Grundlage für später schaffen. Während das Zeitwertkonto also Zeit während des Berufslebens finanziert, zielt die bAV auf Einkommen nach dem Berufsleben. 

Dieser Unterschied ist für die interne Kommunikation und die Beratung entscheidend. Wer flexible Übergänge oder bezahlte Auszeiten ermöglichen möchte, denkt an ein Zeitwertkonto. Wer die spätere Altersversorgung stärken möchte, denkt an bAV. 

 

Kombination: die stärkere Lösung 

In der Praxis stellt sich selten die Frage, ob Zeitwertkonto oder bAV die bessere Lösung ist. Häufig geht es darum, beide Modelle sinnvoll miteinander zu verbinden, denn sie beantworten unterschiedliche Fragen. 

Die bAV unterstützt Mitarbeiter*innen beim Vermögensaufbau für den Ruhestand. Das Zeitwertkonto schafft Flexibilität auf dem Weg dorthin. Zusammen bilden beide ein Vorsorgekonzept, das finanzielle Sicherheit und zeitliche Freiheit verbindet. 

Welche Vorteile entstehen für Mitarbeiter*innen?

Mehr Wirkung durch Bruttoeinzahlung 

Für Mitarbeiter*innen ist besonders attraktiv, dass weder beim Zeitwertkonto noch bei der bAV aus dem bereits versteuerten Nettogehalt gespart werden muss. Durch die Nutzung von Bruttoentgelt kann ein höherer Betrag für später zurückgelegt werden. Das macht beide Modelle in vielen Fällen interessanter als rein private Vorsorge aus dem Netto. 

Dabei sollte der Vorteil realistisch erklärt werden: Es geht nicht darum, dass Steuern vollständig entfallen. Es geht darum, dass ein größerer Betrag für einen späteren Zweck genutzt werden kann und die Steuerbelastung zeitlich verlagert wird. 

 

Flexibilität für unterschiedliche Lebensphasen 

Vor allem das Zeitwertkonto bietet Mitarbeiter*innen mehr Spielraum für unterschiedliche Lebenssituationen. Wer Angehörige pflegen muss, eine längere Weiterbildung plant oder früher aus dem aktiven Berufsleben aussteigen möchte, braucht dafür nicht nur Zeit, sondern auch finanzielle Sicherheit. Ein Zeitwertkonto kann genau diese Brücke schlagen: Mitarbeiter*innen bleiben beschäftigt, erhalten weiterhin Einkommen und sind während der Freistellung sozial abgesichert. 

 

Planungssicherheit durch transparente Kontenführung 

Damit solche Modelle angenommen werden, brauchen Mitarbeiter*innen Transparenz. Sie möchten nachvollziehen, wie sich ihr Guthaben entwickelt, welche Einzahlungen erfolgt sind und welche Möglichkeiten daraus entstehen. Eine digitale Kontenführung schafft genau das: Sie macht Vorsorge sichtbar und baut das Vertrauen auf, das langfristige Modelle brauchen. 

Welche Vorteile entstehen für Arbeitgeber?

Attraktive Benefits jenseits klassischer Gehaltserhöhungen 

Für Arbeitgeber sind Zeitwertkonten und bAV-Lösungen mehr als ein zusätzlicher Benefit. Sie schaffen einen Mehrwert, der über eine kurzfristige Gehaltsanpassung hinausgeht. Gerade auf einem Arbeitsmarkt, auf dem Fachkräfte gezielt nach Arbeitgebern mit echten Perspektiven suchen, kann das ein wichtiges Signal sein – eines, das zeigt, dass das Unternehmen nicht nur den aktuellen Arbeitsplatz im Blick hat, sondern die gesamte Lebensplanung seiner Mitarbeiter*innen ernst nimmt. 

 

Mitarbeiterbindung und strukturierte Personalplanung 

Vorsorgelösungen entfalten ihre Wirkung vor allem dann, wenn sie nicht isoliert betrachtet werden. Ein Zeitwertkonto kann helfen, den Übergang älterer Mitarbeiter*innen in den Ruhestand besser zu steuern und gleichzeitig jüngeren Mitarbeiter*innen mehr Flexibilität für Auszeiten oder familiäre Verpflichtungen bieten. Für Unternehmen entsteht dadurch mehr Struktur: Statt Einzelfalllösungen immer wieder neu zu entwickeln, steht ein Rahmen zur Verfügung, der für unterschiedliche Situationen funktioniert. 

 

Demografischen Wandel aktiv gestalten 

Viele Unternehmen spüren bereits heute, dass ihre Belegschaften älter werden. Damit steigen Fragen rund um Belastbarkeit, Einsatzplanung, Wissenstransfer und Nachfolge. Zeitwertkonten können helfen, diese Entwicklung strukturierter zu gestalten: Wenn Mitarbeiter*innen den Übergang aus dem Arbeitsleben flexibler gestalten können, lassen sich harte Einschnitte vermeiden und Kapazitäten frühzeitiger planen. 

Typische Missverständnisse bei Steuerersparnis und Vorsorgemodellen

„Steuerfrei“ bedeutet nicht immer endgültig steuerfrei 

Eines der häufigsten Missverständnisse entsteht durch den Begriff „steuerfrei“. In der Kommunikation klingt das schnell nach einer dauerhaften Steuerbefreiung. Bei Zeitwertkonten und bAV ist jedoch entscheidend, wann Steuern anfallen, nicht nur ob sie anfallen. 

Es lohnt sich deshalb, klar zwischen Steuerfreiheit in der Ansparphase, Steuerstundung und nachgelagerter Besteuerung zu unterscheiden. Diese Genauigkeit vermeidet falsche Erwartungen und stärkt die Glaubwürdigkeit des Modells. 

 

Zeitwertkonto ist keine klassische bAV 

Zeitwertkonten und bAV werden häufig in einem Atemzug genannt, weil beide mit Bruttoentgelt arbeiten können und zur betrieblichen Vorsorge gehören. Fachlich lösen sie jedoch unterschiedliche Aufgaben: Das Zeitwertkonto finanziert Freistellungsphasen während des Erwerbslebens. Die bAV dient der zusätzlichen Altersversorgung. Wer diesen Unterschied klar kommuniziert, kann beide Modelle gezielter einsetzen und erklärt sie überzeugender. 

 

Sozialversicherungseffekte hängen von Grenzen und Situation ab 

Auch bei der Sozialversicherung lohnt sich ein genauer Blick. Ob und in welcher Höhe Entlastungseffekte entstehen, hängt von gesetzlichen Grenzen, der Einkommenssituation und der konkreten Ausgestaltung ab. Pauschale Versprechen helfen hier nicht weiter. Sinnvoller ist eine transparente Berechnung, die zeigt, welche Effekte im konkreten Fall realistisch entstehen können. 

Wie PensExpert Unternehmen unterstützt

Beratung und Konzeption
Die Einführung eines Zeitwertkontos oder einer bAV-Lösung beginnt mit der richtigen Grundlage. PensExpert entwickelt gemeinsam mit Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Modelle, abgestimmt auf die individuelle Ausgangssituation, die Belegschaftsstruktur und die strategischen Ziele. Dabei werden Geschäftsführung, HR, Finance und Betriebsrat von Beginn an eingebunden, damit Lösungen nicht nur konzipiert, sondern auch getragen werden.

 

Digitale Kontenführung über PensTec
Über die digitale Plattform PensTec können Vorsorge- und Wertguthaben transparent und revisionssicher geführt werden. Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen haben jederzeit Zugriff auf Guthabenverläufe, Transaktionen und Kontoinformationen. Das reduziert administrativen Aufwand und hilft Mitarbeiterinnen, die eigene Vorsorge besser zu verstehen, ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz langfristiger Modelle.

 

Insolvenzsicherung und Treuhandmodelle
Bei Zeitwertkonten ist der Insolvenzschutz gesetzlich vorgeschrieben. PensExpert setzt rechtssichere Treuhandstrukturen um, die Wertguthaben und Vorsorgevermögen zuverlässig absichern, auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers. Die Dokumentation ist prüfungssicher und auf langfristige Stabilität ausgelegt.

 

Kapitalanlage und Investmentstruktur
Damit Wertguthaben nicht nur sicher verwahrt, sondern auch sinnvoll angelegt werden, setzt PensExpert auf professionelle Investmentarchitekturen, auf Basis von Fonds, ETF, kollektiven Versicherungen oder hybriden Modellen. Die Anlagestrategien sind flexibel gestaltet und auf Transparenz, Risikomanagement und nachhaltige Ertragschancen ausgerichtet.

 

Kommunikation und Implementierung
Entscheidend ist, dass ein Modell nicht nur eingeführt, sondern verstanden und genutzt wird. PensExpert begleitet Unternehmen durch den gesamten Einführungsprozess mit strukturierter Projektsteuerung, Schulungen für HR, Führungskräfte und Betriebsräte sowie verständlich aufbereiteten Inhalten für Mitarbeiter*innen. So entsteht aus einer komplexen Vorsorgelösung ein Modell, das im Alltag funktioniert.

Fazit: Zeitwertkonto und bAV steuerlich richtig einordnen

Zeitwertkonto und bAV bieten Unternehmen und Mitarbeiter*innen echte Vorteile. Beide nutzen steuerliche Effekte, beide können mit Bruttoentgelt arbeiten und beide helfen dabei, Vorsorge moderner und flexibler zu gestalten. Der entscheidende Unterschied liegt im Ziel. 

 

Das Zeitwertkonto schafft bezahlte Zeit: für Sabbaticals, Pflegezeiten, Weiterbildungen oder einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Die bAV stärkt dagegen die finanzielle Absicherung im Alter und ergänzt die gesetzliche Rente. 

 

Für Unternehmen liegt der größte Mehrwert häufig nicht in einem Entweder-oder, sondern in der richtigen Kombination. Wer Zeitwertkonten und bAV sinnvoll verbindet, schafft mehr Flexibilität, stärkt die Mitarbeiterbindung und bietet Antworten auf zentrale Fragen der Personalplanung, heute und in den nächsten Jahren. 

 

PensExpert unterstützt Unternehmen dabei, diese Vorsorgekonten digital, rechtssicher und verständlich umzusetzen. 

Podcast: Was ein Zeitwertkonto ist – einfach erklärt – Welche Vorteile das PensExpert Zeitwertkonto Unternehmen & Mitarbeiter*innen bietet

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FAQ: Zeitwertkonto & bAV – häufige Fragen

Ist ein Zeitwertkonto steuerfrei? open

Nein – das Zeitwertkonto ist nicht dauerhaft steuerfrei. Die eingebrachten Beträge werden in der Ansparphase grundsätzlich noch nicht versteuert, weil sie nicht unmittelbar zufließen. Die Besteuerung erfolgt erst in der Freistellungsphase, wenn das Guthaben als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Man spricht deshalb von einer steuerlichen Verschiebung, nicht von einer Steuerbefreiung.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwertkonto und bAV? open

Das Zeitwertkonto finanziert bezahlte Freistellungen während des Berufslebens, zum Beispiel für Sabbaticals, Pflegezeiten oder einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) dient dagegen dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung für die Zeit nach dem Erwerbsleben. Beide Modelle können Bruttoentgelt nutzen, lösen aber unterschiedliche Aufgaben.

Wie werden bAV-Leistungen im Ruhestand besteuert? open

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden im Ruhestand grundsätzlich als Einkommen versteuert, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge werden also zunächst steuerbegünstigt eingezahlt; versteuert wird erst die spätere Auszahlung. Wie hoch die Steuerbelastung im Ruhestand ausfällt, hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.

Kann ein Unternehmen Zeitwertkonto und bAV gleichzeitig anbieten? open

Ja – und in vielen Fällen ist die Kombination sinnvoll. Beide Modelle ergänzen sich: Die bAV unterstützt den langfristigen Vermögensaufbau für den Ruhestand, das Zeitwertkonto schafft Flexibilität auf dem Weg dorthin. Welches Modell für welche Zielgruppe passt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert mit dem Wertguthaben, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? open

Wertguthaben müssen gesetzlich gegen Insolvenz abgesichert sein. Üblich sind Treuhandmodelle, bei denen das Guthaben auf externe Treuhänder übertragen wird. Dadurch bleibt das angesparte Guthaben der Mitarbeiter*innen auch im Insolvenzfall des Unternehmens erhalten.

Für welche Mitarbeiter*innen eignet sich ein Zeitwertkonto besonders? open

Ein Zeitwertkonto eignet sich grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen, die langfristig Entgelt ansparen und flexibel auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren möchten – ob Vorruhestand, Elternzeit, Weiterbildung oder Pflege. Besonders relevant ist das Modell für Unternehmen mit älteren Belegschaften oder solche, die bewusst in flexible Arbeitsmodelle investieren möchten.