Abfindungsleistungen

Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können

Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

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Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.