Abfindungsleistungen

Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorruhestand & Rente im Unternehmen: Ausfälle vermeiden, Planungssicherheit gewinnen

Viele Unternehmen planen noch wie früher und übersehen 4 Risiken, die heute jede HR-Abteilung kennen sollte. Jetzt im Leitfaden nachlesen.

Scheidung und Zeitwertkonto: Was passiert im Trennungsfall?

Bei einer Scheidung bleibt das Guthaben im Zeitwertkonto geschützt: Es fällt nicht in den Versorgungsausgleich und bleibt allein beim Kontoinhaber.

Mit 63 in Rente: Lohnt sich das wirklich? Der Break-Even-Check zur Rente mit 67

Rente mit 63 oder doch bis 67 arbeiten? Unser Break-Even-Check zeigt, ab wann sich das Warten lohnt