Abfindungsleistungen

Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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Betriebliche Vorsorgestrategie: Wie Unternehmen Mitarbeitende binden, Fachkräfte gewinnen und Rentenübergänge mit Zeitwertkonten planbar machen.

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Früher attraktiv, heute meist Störfall: Was bei der Überführung von Zeitwertkonten in die bAV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wirklich gilt.