Abfindungsleistungen

Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

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Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.