Abfindungsleistungen

Abfindungsleistungen sind einmalige Zahlungen, die Arbeitnehmer*innen bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen, erhalten. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Sie sind demnach kein Arbeitsentgelt. Dennoch können unter bestimmten Voraussetzung solche Leistung steueroptimiert in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, um anschließend Auszeitphasen zu gestalten. Bei einer Auszahlung von Abfindung ist ab 2025 die Neuregelung aus dem Wachstumschancengesetz zu beachten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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Auf dem Deutschen BetriebsräteTag 2025 zeigte PensExpert, wie Zeitwertkonten flexible Brücken in die Rente schaffen.

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Das Freistellungsgehalt im Zeitwertkonto sorgt für finanzielle Sicherheit während einer Auszeit. Alle Infos rund um die Berechnung, gesetzlicher Angemessenheit und digitale Transparenz.