Aufgeschobene Vergütung bezeichnet eine Form der Entlohnung, bei der ein Teil des Arbeitsentgelts nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Erwerbslebens ausgezahlt wird. Dieses Modell wird häufig im Zusammenhang mit Zeitwertkonten (ZWK) genutzt, um steuerliche Vorteile zu realisieren und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeiten zu ermöglichen. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bleibt das Entgelt innerhalb des Arbeitsverhältnisses und führt weiterhin zur Ansammlung von Rentenpunkten.
Merkmale der aufgeschobenen Vergütung:
- Ein Teil des Bruttogehalts wird einbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der aktiven Erwerbsphase ausgezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt typischerweise während einer Freistellungsphase (z. B. Sabbatical, Elternzeit, Altersteilzeit).
- Steuerliche Vorteile entstehen, da die Vergütung zunächst unversteuert bleibt und erst bei der späteren Auszahlung versteuert wird.
- Häufig wird die aufgeschobene Vergütung in fondsbasierte Kapitalanlagen oder Treuhandlösungen investiert, um einen Wertzuwachs zu ermöglichen.
- Die aufgeschobene Vergütung kann sowohl in versicherungs- als auch in fondsbasierte Kapitalanlagen oder Treuhandlösungen investiert werden, um einen Wertzuwachs zu ermöglichen.
Im Unterschied zur aufgeschobenen Vergütung handelt es sich bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um eine Entgeltumwandlung, bei der das Gehalt in eine Versorgungsleistung für die Zeit nach dem Erwerbsleben umgewandelt wird. Dadurch werden keine weiteren Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.
Dieses Modell bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile, indem es Flexibilität, steuerliche Optimierung und eine langfristige finanzielle Absicherung innerhalb der Erwerbsphase ermöglicht.