Die Beschäftigungsfiktion beschreibt die rechtliche Einstufung von Mitarbeiter*innen als weiterhin beschäftigt, obwohl sie nicht arbeiten. Trotz Nichtarbeit bleiben die Arbeitnehmer*innen sozialversichert und sammeln weiterhin Rentenpunkte sowie Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Dies schafft finanzielle Sicherheit und ermöglicht eine durchgehende Absicherung während der Freistellung, ohne dass der arbeitsrechtliche Status verändert wird. Diese Beschäftigungsfiktion greift bei der Nutzung eines Zeitwertkontos, § 7 b SGB IV.