Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von Unternehmen gezahlt wird, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) betreiben. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und wird auf Basis des Gewerbeertrags (Gewinn des Unternehmens) berechnet.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus folgender Berechnungsformel:
- Ermittlung des Gewerbeertrags (steuerlicher Gewinn, ggf. angepasst durch Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß GewStG)
- Abzug des Freibetrags (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 €)
- Anwendung der Gewerbesteuermesszahl: 3,5 % des maßgeblichen Gewerbeertrags
- Multiplikation mit dem Hebesatz der Gemeinde: Der Gewerbesteuerhebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. In Deutschland liegt er meist zwischen 200 % und 900 %.
Besonderheiten für Unternehmen
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) unterliegen immer der Gewerbesteuerpflicht.
- Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) sind von der Gewerbesteuer befreit, da sie keinen Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne führen.
Die Gewerbesteuer ist eine direkte Steuer, da sie vom Unternehmen selbst an das Finanzamt abgeführt wird. Die Höhe der Steuer kann durch die Standortwahl beeinflusst werden, da der Hebesatz je nach Gemeinde variiert.