Das Blockmodell bezeichnet eine besondere Form der Altersteilzeit.
Wenn Sie im Unternehmen diese Form der Altersteilzeit umsetzen, verblocken Sie Tätigkeit des/der Mitarbeiter*in in x Jahre Vollzeit und weitere x Jahre Null-Arbeit. Diese Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphase nennt man auch Aktiv- und Passivphase der Altersteilzeit.
Bei einer 4 Jahre Altersteilzeit im Blockmodell hat man 2 Jahre 100 % Arbeits- bzw. Aktivphase und 2 Jahre Freistellungs- bzw. Passivphase.
Während der gesamten Zeit erhält der/die Mitarbeiter*in eine gleichmäßige Vergütung von mind. 70 % der ursprünglichen Vergütung, was zu einer sogenannten Aufstockungsleistung des Arbeitgebers führt, die meist mind. 70 % des ursprünglichen Nettogehalts und 95 % der ursprünglichen Sozialversicherungsbeiträge liegt. Dadurch kann man grob mit einem Kostenaufwand von einem Jahresgehalt und mehr pro Altersteilzeitvertrag rechnen, abhängig von der konkreten Ausgestaltung.
Im Rahmen der Umsetzung ist das Altersteilzeitgesetz als besondere Form der Wertguthaben zu beachten. Dort ist insbesondere der Insolvenzschutz der Wertguthaben im Blick zu behalten, da ein fehlerhafter oder nicht ordnungsgemäßer Insolvenzschutz Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung nach sich ziehen kann.