Contractual Trust Arrangement

Das Contractual Trust Arrangement ist eine moderne und gerichtlich bestätigte Form der Insolvenzsicherung. Eine Treuhand sichert die Forderungen der Mitarbeiter*innen aus Altersteilzeit, Pensionen oder Zeitwertkonten.

Das Contractual Trust Arrangement, kurz „CTA“ ist die in Konzernen seit vielen Jahren etablierte Form der Insolvenzsicherung. Auch der Gesetzgeber hat diese Form der Sicherung zu einem Standard erklärt, siehe § 7e SGB IV.

Diese Sicherung besteht aus 2 Verträgen, einer Verwaltungstreuhand und einer Sicherungstreuhand. Daher wird das „CTA“ auch doppelseitige Treuhand genannt. Im Sicherungsfall (Insolvenz des Unternehmens) greift der Sicherungstreuhandvertrag und schützt das Vermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters. Das „CTA“ ist erheblich leichter umsetzbar als andere Sicherungsformen, zumal man keine Mitwirkung der Mitarbeiter*innen hat, weder bei der Einrichtung noch bei der späteren Auszahlung von Geldern.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.