Das Contractual Trust Arrangement ist eine moderne und gerichtlich bestätigte Form der Insolvenzsicherung. Eine Treuhand sichert die Forderungen der Mitarbeiter*innen aus Altersteilzeit, Pensionen oder Zeitwertkonten.
Das Contractual Trust Arrangement, kurz „CTA“ ist die in Konzernen seit vielen Jahren etablierte Form der Insolvenzsicherung. Auch der Gesetzgeber hat diese Form der Sicherung zu einem Standard erklärt, siehe § 7e SGB IV.
Diese Sicherung besteht aus 2 Verträgen, einer Verwaltungstreuhand und einer Sicherungstreuhand. Daher wird das „CTA“ auch doppelseitige Treuhand genannt. Im Sicherungsfall (Insolvenz des Unternehmens) greift der Sicherungstreuhandvertrag und schützt das Vermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters. Das „CTA“ ist erheblich leichter umsetzbar als andere Sicherungsformen, zumal man keine Mitwirkung der Mitarbeiter*innen hat, weder bei der Einrichtung noch bei der späteren Auszahlung von Geldern.