Freie Vererbung bei Zeitwertkonten

Die freie Vererbung bei Zeitwertkonten (ZWK) ermöglicht es, dass angespartes Zeitwertkontoguthaben im Todesfall des Kontoinhabers an beliebige Erben weitergegeben werden kann, ohne gesetzliche Einschränkungen oder feste Erbfolgen beachten zu müssen. Im Gegensatz zu Kapitalkonten der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die nicht frei vererbbar sind, bietet das Zeitwertkonto die Freiheit, individuell zu bestimmen, wer das angesparte Kapital erben soll – sei es der Ehegatte, Kinder, andere Angehörige oder auch Dritte wie Freunde oder gemeinnützige Organisationen.

Die freie Vererbung bietet neben steuerlichen Vorteilen auch eine größere Sicherheit für den Einzelnen, da das angesparte Kapital zielgerichtet vererbt werden kann und nicht verloren geht. Diese Flexibilität macht das Zeitwertkonten-Modell für viele besonders attraktiv, da sie ihre individuellen Nachlasswünsche umsetzen können.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Zeitwertkonten als Kultur-Benefit in der IT- und Softwarebranche: Was Unternehmen von AEB lernen können

AEB zeigt in der IT- und Softwarebranche, wie Zeitwertkonten New Work, Bindung und Planungssicherheit verbinden. Case Study jetzt downloaden.

Immer griffbereit: Die neue PensTec Web-App macht moderne Vorsorge mobil

Die neue PensTec Web-App macht Vorsorge mobil: Zeitwert- und Kapitalkonten jederzeit vom Home-Screen nutzen. Schnell, sicher und ohne App-Download.

Wie Zeitwertkonten den Übergang in die Rente neu gestalten

Das Ortenau Klinikum und die GLS Bank zeigen, wie ein moderner Übergang in den Ruhestand funktioniert.