Die freie Vererbung bei Zeitwertkonten (ZWK) ermöglicht es, dass angespartes Zeitwertkontoguthaben im Todesfall des Kontoinhabers an beliebige Erben weitergegeben werden kann, ohne gesetzliche Einschränkungen oder feste Erbfolgen beachten zu müssen. Im Gegensatz zu Kapitalkonten der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die nicht frei vererbbar sind, bietet das Zeitwertkonto die Freiheit, individuell zu bestimmen, wer das angesparte Kapital erben soll – sei es der Ehegatte, Kinder, andere Angehörige oder auch Dritte wie Freunde oder gemeinnützige Organisationen.
Die freie Vererbung bietet neben steuerlichen Vorteilen auch eine größere Sicherheit für den Einzelnen, da das angesparte Kapital zielgerichtet vererbt werden kann und nicht verloren geht. Diese Flexibilität macht das Zeitwertkonten-Modell für viele besonders attraktiv, da sie ihre individuellen Nachlasswünsche umsetzen können.