Gratifikationen

Gratifikationen sind, ähnlich Boni, einmalige oder zusätzliche Zahlungen, die oft als freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an die Mitarbeiter angesehen werden. Sie können verschiedene Zwecke erfüllen, wie beispielsweise als Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld oder als Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit. Im Gegensatz zu Boni sind Gratifikationen häufig nicht an spezifische Leistungsziele gebunden. Diese Zahlungen sind in der Regel einmalig und können von Jahr zu Jahr variieren, ohne dass eine klare Leistungserbringung verlangt wird. Auch Gratifikationen unterliegen der Einkommensteuer und den Sozialabgaben und können Sie steueroptimiert in ein Vorsorgemodell, Zeitwertkonto oder betriebliche Altersversorgung, eingezahlt werden.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Was bei der Übertragung von Zeitwertkonten-Guthaben in die bAV gilt

Früher attraktiv, heute meist Störfall: Was bei der Überführung von Zeitwertkonten in die bAV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wirklich gilt.

Zeitwertkonten als Kultur-Benefit in der IT- und Softwarebranche: Was Unternehmen von AEB lernen können

AEB zeigt in der IT- und Softwarebranche, wie Zeitwertkonten New Work, Bindung und Planungssicherheit verbinden. Case Study jetzt downloaden.

Immer griffbereit: Die neue PensTec Web-App macht moderne Vorsorge mobil

Die neue PensTec Web-App macht Vorsorge mobil: Zeitwert- und Kapitalkonten jederzeit vom Home-Screen nutzen. Schnell, sicher und ohne App-Download.