Das unbezahlte Sabbatical ist mit einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses verbunden, das, bei Auszeiten von mehr als 1 Monat, zum Wegfall der Beschäftigung führt. Ein bezahltes Sabbatical nach § 7 b SGB IV lässt die Beschäftigung bestehen und damit auch den Sozialversicherungsschutz.
Mehr zum Thema Sabbatical mit dem Zeitwertkonto erfahren Sie hier.