Werterhaltungsgarantie

Das Gesetz verlangt bei Zeitwertkonten und der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine Werterhaltungsgarantie. Damit ist die Zurverfügungstellung der Einzahlungen der Mitarbeiter*innen nach Abzug von Kosten zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeint. Diese Werterhaltungsgarantie wurde früher häufig bei Produktanbietern, wie Versicherungen, abgesichert. Eine Werterhaltungsgarantie heute über einen Produktanbieter „einzukaufen“ ist ein teures, fast schon unwirtschaftliches Bestreben. Denn eine Garantie ist quasi unbezahlbar geworden. Damit ein Arbeitgeber bei einer Auszeit im Rahmen von Zeitwertkonten (nur dann greift diese Werterhaltungsgarantie) oder zum Rentenbeginn in der bAV seine Werterhaltungsgarantie erfüllen kann, werden heute immer häufiger garantiefreie Anlagen mit einer großen Diversifikation (also Verteilung von Risiken) gewählt. Diese Form der Anlage soll sowohl dem Absicherungswunsch des Arbeitgebers nachkommen, als auch eine Renditechance bei den Mitarbeiter*innen ermöglichen. Denn eine Anlage zum Aufbau von Vorsorge- oder Auszeitvermögen macht nur Sinn, wenn das eingezahlte Kapital auch Mehrwert schafft.

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