Angemessenheit des Auszeitgehalts

Das während einer beruflichen Auszeit gezahlte monatliche Gehalt darf gemäß § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt der zwölf Kalendermonate vor Beginn der Auszeit abweichen.

 

Definition der Angemessenheit

Ein Gehalt gilt als angemessen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es beträgt mindestens 70 % und höchstens 130 % des durchschnittlichen Gehalts der letzten zwölf Monate vor der Auszeit.

 

Siehe auch Auszeitgehalt berechnen

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Altersteilzeit – Flexibler Übergang in den Ruhestand mit Insolvenzschutz

Altersteilzeit ermöglicht einen flexiblen Übergang in den Ruhestand – doch ohne Insolvenzsicherung geht es nicht. Erfahren Sie, warum dieser Schutz für Unternehmen und Mitarbeiter essenziell ist und wie eine sichere Umsetzung gelingt.

Rentenkürzungen vermeiden: So umgehen Sie finanzielle Einbußen im Ruhestand

Erfahren Sie, wie Sie mithilfe eines Zeitwertkontos Rentenkürzungen beim vorzeitigen Ruhestand umgehen können. Durch steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen können Arbeitnehmer ihre Ausstiegspläne flexibel gestalten und finanzielle Einbußen vermeiden. Lesen Sie, wie ein 59-jähriger Kunde erfolgreich seine Wunschlösung für den früheren Ruhestand fand.

Finanzielle Stabilität und Mitarbeiterengagement: Die Erfolgsstrategie eines zukunftsorientierten Baustoffexperten

Als Baustoffexperte mit einer klaren Vision für Wachstum und Mitarbeiterengagement war es für die Geschäftsleitung von Baustoff Kramer von großer Bedeutung, die Vorsorge ihrer Mitarbeiter*innen durch eine betriebliche Vorsorgelösung zu sichern.