Angemessenheit des Auszeitgehalts

Das während einer beruflichen Auszeit gezahlte monatliche Gehalt darf gemäß § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV nicht unangemessen vom gezahlten Arbeitsentgelt der zwölf Kalendermonate vor Beginn der Auszeit abweichen.

 

Definition der Angemessenheit

Ein Gehalt gilt als angemessen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es beträgt mindestens 70 % und höchstens 130 % des durchschnittlich gezahlten Gehalts der letzten zwölf Kalendermonate vor der Auszeit.

 

Siehe auch Auszeitgehalt berechnen

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Immer griffbereit: Die neue PensTec Web-App macht moderne Vorsorge mobil

Die neue PensTec Web-App macht Vorsorge mobil: Zeitwert- und Kapitalkonten jederzeit vom Home-Screen nutzen. Schnell, sicher und ohne App-Download.

Wie Zeitwertkonten den Übergang in die Rente neu gestalten

Das Ortenau Klinikum und die GLS Bank zeigen, wie ein moderner Übergang in den Ruhestand funktioniert.

Flexibel, sicher, fair: Zeitwertkonten als Antwort auf den demografischen Wandel

Auf dem Deutschen BetriebsräteTag 2025 zeigte PensExpert, wie Zeitwertkonten flexible Brücken in die Rente schaffen.