Angemessenheit des Auszeitgehalts

Das während einer beruflichen Auszeit gezahlte monatliche Gehalt darf gemäß § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV nicht unangemessen vom gezahlten Arbeitsentgelt der zwölf Kalendermonate vor Beginn der Auszeit abweichen.

 

Definition der Angemessenheit

Ein Gehalt gilt als angemessen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es beträgt mindestens 70 % und höchstens 130 % des durchschnittlich gezahlten Gehalts der letzten zwölf Kalendermonate vor der Auszeit.

 

Siehe auch Auszeitgehalt berechnen

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.

Zeitwertkonto & bAV: Steuern, Vorteile und Unterschiede einfach erklärt

Zeitwertkonto und bAV können steuerlich attraktiv sein, aber sie funktionieren unterschiedlich. PensExpert erklärt, warum die Unterscheidung für Unternehmen wichtig ist und welche Vorteile beide Modelle bieten.

Zeitwertkonto Praxisbeispiel: Wie WetterOnline Mitarbeiterbindung neu denkt

Wie WetterOnline Zeitwertkonten nutzt, um Mitarbeiter*innen mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu stärken. Ein Praxisbeispiel aus dem Unternehmensalltag.