Auszeitgehalt berechnen

Die Berechnung des Gehalts während einer beruflichen Auszeit erfolgt unter Berücksichtigung der sogenannten Angemessenheit des Auszeitgehalts. Diese wurde durch ein Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände definiert (siehe hier).

 

Formel zur Berechnung

Die Angemessenheit des Gehalts wird wie folgt berechnet:

  • Durchschnittlich gezahltes Monatsgehalt der letzten 12 Kalendermonate vor der Auszeit
  • + Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, regelmäßig gezahlte Boni)
  •  Einzahlungen in das Zeitwertkonto
  • ÷ 12 Monate

 

Berechnungsbeispiel

  • Monatsgehalt: 3.300 EUR
  • Einzahlung in das Zeitwertkonto: 300 EUR monatlich
  • Fälliges Monatsgehalt: 3.000 EUR monatlich
  • Bonus: 2.000 EUR jährlich

 

Berechnung:

  • 12 x 3.000 EUR = 36.000 EUR
  • + 2.000 EUR (Bonus) = 38.000 EUR
  • ÷ 12 Monate = 3.166 EUR (100 %)

Das Ergebnis entspricht dem Referenzgehalt, auf dessen Basis das Auszeitgehalt berechnet wird. Siehe auch Angemessenheit des Auszeitgehalts.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.

Zeitwertkonto bei den Stadtwerken Hamm: Flexibilität von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Wie können kommunale Versorgungsunternehmen Lebensarbeitszeit langfristig und flexibel gestalten? Die Stadtwerke Hamm zeigen, wie ein strategisch aufgebautes Zeitwertkonto Mitarbeiterbindung, planbare Ruhestandsübergänge und attraktive Perspektiven bereits für Auszubildende miteinander verbindet.