Auszeitgehalt berechnen

Die Berechnung des Gehalts während einer beruflichen Auszeit erfolgt unter Berücksichtigung der sogenannten Angemessenheit des Auszeitgehalts. Diese wurde durch ein Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände definiert (siehe hier).

 

Formel zur Berechnung

Die Angemessenheit des Gehalts wird wie folgt berechnet:

  • Durchschnittlich gezahltes Monatsgehalt der letzten 12 Kalendermonate vor der Auszeit
  • + Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, regelmäßig gezahlte Boni)
  •  Einzahlungen in das Zeitwertkonto
  • ÷ 12 Monate

 

Berechnungsbeispiel

  • Monatsgehalt: 3.300 EUR
  • Einzahlung in das Zeitwertkonto: 300 EUR monatlich
  • Fälliges Monatsgehalt: 3.000 EUR monatlich
  • Bonus: 2.000 EUR jährlich

 

Berechnung:

  • 12 x 3.000 EUR = 36.000 EUR
  • + 2.000 EUR (Bonus) = 38.000 EUR
  • ÷ 12 Monate = 3.166 EUR (100 %)

Das Ergebnis entspricht dem Referenzgehalt, auf dessen Basis das Auszeitgehalt berechnet wird. Siehe auch Angemessenheit des Auszeitgehalts.

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