Die Berechnung des Gehalts während einer beruflichen Auszeit erfolgt unter Berücksichtigung der sogenannten Angemessenheit des Auszeitgehalts. Diese wurde durch ein Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände definiert (siehe hier).
Formel zur Berechnung
Die Angemessenheit des Gehalts wird wie folgt berechnet:
- Durchschnittliches Monatsgehalt der letzten 12 Monate vor der Auszeit
- + Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, regelmäßig gezahlte Boni)
- – Einzahlungen in das Zeitwertkonto
- ÷ 12 Monate
Berechnungsbeispiel
- Monatsgehalt: 3.300 EUR
- Einzahlung in das Zeitwertkonto: 300 EUR monatlich
- Fälliges Monatsgehalt: 3.000 EUR monatlich
- Bonus: 2.000 EUR jährlich
Berechnung:
- 12 x 3.000 EUR = 36.000 EUR
- + 2.000 EUR (Bonus) = 38.000 EUR
- ÷ 12 Monate = 3.166 EUR (100 %)
Das Ergebnis entspricht dem Referenzgehalt, auf dessen Basis das Auszeitgehalt berechnet wird.