30. August 2021

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Christoph Kohlmann

Herausforderungen mit bestehenden Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer*innen begegnen – Skizze eines Lösungsansatzes

In den vergangenen Jahrzehnten wurden für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) häufig Pensionszusagen eingeführt. Die ursprüngliche Motivation, Steuern zu sparen, weicht mit fortgeschrittenem Alter des Geschäftsführers häufig dem Versorgungsgedanken.

Gleichzeitig verursachen herkömmliche Pensionszusagen Probleme auf Ebene des Unternehmens sowie auf der persönlichen Ebene des GGF:

  • Steigende handelsbilanzielle Rückstellungen aufgrund des Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetzes verschlechtern das Bilanzbild
  • Substanzverlust beim Unternehmen aufgrund der steuerlichen Bewertungsmethode nach § 6a EStG
  • Die mangelnde Ausfinanzierung sowie der stets unterschätzte tatsächliche Verpflichtungsumfang stellen Unternehmen auch in Sachen Nachfolge bzw. Verkauf vor teils unüberwindbare Herausforderungen
  • Sorge des GGF über die Finanzierbarkeit seiner gewünschten Versorgung in Zeiten fallender Leistungen aus bestehenden Rückdeckungsversicherungen
  • Häufig unzureichende Insolvenzsicherung der vorhandenen Rückdeckungsmittel

Lösungsansatz

Ein denkbarer Lösungsansatz ist die Umstellung des Future-Service (noch zu erdienende Anwartschaften) auf das PensFlex – Kapitalkonto integriertem Treuhandmodell.

Wie funktioniert das?

Zunächst werden Past-Service (bereits erdiente Anwartschaften) und Future-Service berechnet.

Beispiel: Leistungsorientierte Zusage 1.000 Euro mtl. Altersrente

Der Past-Service bleibt in seiner Art und Höhe wie bisher bestehen, da eine Reduzierung in aller Regel zu dem steuerlich unerwünschten Effekt der verdeckten Einlage führen würde.

Der Future-Service wird von einer leistungsorientierten Rentenzusage auf eine investmentbasierte Kapitalkontenzusage mit der Möglichkeit einer späteren Verrentung umgestellt.

Das bedeutet, dass das Unternehmen dem Geschäftsführer für diesen Teil keine feste Rentenzahlung mehr verspricht, sondern sich die Leistungen nach der der Höhe des Sparbeitrages und der Wertentwicklung der Kapitalanlage richtet. Das Finanzierungsrisiko des Unternehmens reduziert sich dabei auf die eingebrachten Beiträge.

Die Dotierung des Future-Service kann je nach Wunsch völlig flexibel, laufend oder einmalig erfolgen.

Mit Blick auf das gewünschte Versorgungsziel bzw. der künftigen Sparrate werden im Rahmen der Umsetzung Szenario Rechnungen erstellt. Dabei wird der aktuelle Ausfinanzierungsgrad des Past-Service, Auswirkungen der Umstellung auf die handels- und steuerbilanzielle Rückstellungen sowie die Finanzierbarkeit berücksichtigt.

Zusammenfassung

  • Völlig flexible Ausfinanzierung nach Kassenlage möglich
  • Freie Kapitalanlageauswahl
  • Zuverlässige Insolvenzsicherung durch Treuhandmodell
  • Komplette Eliminierung des Bilanzausweises der Rückstellungen in der Handelsbilanz möglich
  • Bezüglich des Future-Service kein Substanzverlust aufgrund § 6a EStG im Unternehmen mehr
  • Reduzierung des Finanzierungsrisikos im Future-Service auf die eingebrachten Beiträge
  • Alle Optionen zum Rentenbeginn (Abfindung, Rentenzahlung, Teilauszahlungen, Auslagerung etc.) bleiben bestehen.

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