11. Juli 2023
|Christian Wiecha
Steuerbegünstigte Gewinnentnahme als Gesellschafter-Geschäftsführer*innen
Das eigene Unternehmen für den Aufbau von Vorsorgekapital richtig nutzen
Eine Gewinnentnahme ist für Unternehmer*innen meist eine teure Angelegenheit, wenn nicht sogar die teuerste Variante, Geld aus der Firma zu entnehmen. Zuerst werden auf die Gewinne Körperschafts- sowie Gewerbesteuern fällig, danach wird der/die Unternehmer*in mit der „privaten“ Steuer nochmals zur Kasse gebeten. Schnell erliegt man als Unternehmer*in der Versuchung, auf vermeintliche Steuersparmodelle zu setzen. In der Vergangenheit lief dies oft schief.
Dabei stehen Unternehmer*innen oft mehr Möglichkeiten zur Verfügung als bspw. den Beschäftigten.
Wie Sie als GGF diese Möglichkeiten nutzen
Während Beschäftigte lediglich unversteuertes, also Bruttoentgeltbestandteile, zum Aufbau eines Vorsorgekontos im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einzahlen kann, profitieren Unternehmer*innen von ihrer Doppelrolle als Gehaltsempfänger und Unternehmer*in.
So können Unternehmer*innen nicht nur eine Gehaltsumwandlung nutzen, sondern darüber hinaus auch Gewinnen des Unternehmens zum Aufbau eines steuerbegünstigten Vorsorgekapitals verwenden.
Nutzen Unternehmer*innen bspw. ausschließlich Unternehmensgewinne zum Aufbau eines Vorsorgekontos, wird die „Alltagsliquidität“ geschont, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Schaut man sich die vielfältigen Möglichkeiten zum Aufbau von steueroptimierten Vorsorgevermögen mit unserem Kapitalkonto PensFlex an, dürfte jede(r) Unternehmer*in fündig werden
Grundsätzlich dürfen Unternehmer*innen bis zu 75 % des Gehaltes als Vorsorgeleistung im Alter erhalten. Bei einer passenden Gestaltung der Vorsorge über den Betrieb, kann somit eine attraktive Summe steuerbegünstigt als Vorsorgevermögen entnommen und somit zu einer attraktiven Variante der eigenen Absicherung im Alter werden.
Zweifelslos ist es eine große Herausforderung für Unternehmer*innen, Unternehmensgewinne aus dem Unternehmen zu entnehmen. Gemeinsam mit Ihren Steuerberatern stellen sich Unternehmer*innen aber zu Recht die Frage, wie Unternehmensgewinne im gesetzlich zulässigen Rahmen entnommen werden können.
Mit unserem Kapitalkonto PensFlex geht das ganz einfach
Mit dem Kapitalkonto können schnell Unternehmensgewinne von mehr als 1 Mio. EUR steuerlich begünstigt übertragen werden.
Ganz nebenbei sind die mit dem Kapitalkonto verbundenen System- und Sicherungskosten, im Gegensatz zu herkömmlichen Vorsorge-Produkten oder einer privaten Geldanlage, auch steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig und damit bis zu 42 % günstiger als eine privat organisierte Fondsanlage.
Des Weiteren beschränkt das Betriebsrentengesetz auch nicht die Form der Geldanlage, sodass die Unternehmer*innen eigene Anlagevorstellungen verwirklichen können und nicht auf herkömmliche Modelle beschränkt sind.
Mit dem Kapitalkonto können bspw. individuelle Kapitalanlagekonzepte, wie ETF oder Vermögensverwaltungen, umgesetzt werden. Mit der passenden Gestaltung können auch hier steuerliche Vorteile generiert werden. Denn je nach Anlagestruktur werden Erträge bis zu 80 % steuerbefreit, vgl. § 20 InvStG.
Damit wird, je nach Anlagestruktur, die Gesamtrendite noch attraktiver!
Diese nicht zu unterschätzenden steuerlichen Vorteile gelten bereits für ausgewogene Anlagestrategien ab 51 % Aktienquote.
Um diese erheblichen steuerlichen Vorteile auch für sich nutzen zu können, ist das Wissen um die gesetzlichen Vorgaben die entscheidende Grundlage. Die individuelle Prüfung der Ausgangslage und der Ziele durch PensExpert kann von jedem / jeder Unternehmer*in, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Vorsorgeziel in Anspruch genommen werden.
Fazit
Im Grunde ist das Kapitalkonto die logische Antwort auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmer*innen, aber auch der Führungskräfte des Unternehmens.
Letztlich ist das Kapitalkonto der PensExpert die standardisierte Weiterentwicklung der seit vielen Jahren genutzten kapitalgedeckten Vorsorgelösungen von Konzernen für deren Vorstände und Manager.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie wollen Ihre Gewinnentnahme steuerbegünstigt gestalten und interessieren sich für die Vorteile eines investmentbasierten Kapitalkontos?
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