5. November 2025
|Franca Helfert
Freistellungsgehalt im Zeitwertkonto berechnen: Angemessenheit, Beispiele und Praxistipps
Wer eine berufliche Auszeit plant, möchte wissen, wie hoch das Gehalt während dieser Zeit ausfällt. Genau dafür gibt es das Freistellungsgehalt. Es ist das Einkommen, das während einer Freistellung aus dem angesparten Guthaben im Zeitwertkonto ausgezahlt wird.
Für Unternehmen, HR-Abteilungen und Finanzverantwortliche ist die korrekte Berechnung entscheidend, denn sie sorgt nicht nur für Transparenz gegenüber den Mitarbeiter*innen, sondern auch für Rechtssicherheit im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Vorgaben.
Was ist das Freistellungsgehalt im Zeitwertkonto?
Das Freistellungsgehalt wird aus dem individuellen Guthaben des Zeitwertkontos finanziert. Mitarbeiter*innen können im Zeitwertkonto Zeitanteile, wie Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage oder Gehaltsteile ansparen, um später eine bezahlte Auszeit zu nehmen.
Während der Freistellung ersetzt das Freistellungsgehalt das reguläre Einkommen. Es wird wie ein normales Gehalt monatlich ausgezahlt und ist sozialversicherungspflichtig
Freistellungsgehalt berechnen: Schritt für Schritt
Stellen Sie sich vor, Sie machen eine Pause von der Arbeit, bekommen aber weiterhin Geld aus Ihrem Zeitwertkonto. Dieses Geld nennt man Freistellungsgehalt. Es soll ungefähr so hoch sein wie Ihr normales Gehalt. Mitarbeiter*innen können jedoch individuell festlegen, wie hoch ihr Freistellungsgehalt sein soll. Heißt das Freistellungsgehalt während der Auszeit muss nicht exakt dem normalen Gehalt entsprechen. Gesetzlich gilt, dass ein Freistellungsgehalt zwischen 70 % und 130 % des bisherigen Durchschnittsgehalts „angemessen“ ist. Siehe auch Angemessenheit des Auszeitgehalts.
Die einfache Formel lautet:
(Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate + regelmäßige Extra-Zahlungen – Einzahlungen ins Zeitwertkonto) ÷ 12
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So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Durchschnitt ermitteln
Berechnen Sie das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor der Freistellung. - Extras dazuzählen
Zählen Sie regelmäßige Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder Boni hinzu, sofern sie nicht in das Zeitwertkonto eingezahlt wurden. - Einzahlungen abziehen
Ziehen Sie alle Beiträge ab, die im Berechnungszeitraum in das Zeitwertkonto eingezahlt wurden. Zusätzlich werden auch alle Entgeltumwandlungen, wie zum Beispiel Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), abgezogen. Maßgeblich ist also das Bruttogehalt, das nach allen Abzügen übrig bleibt - Durch 12 teilen
Teilen Sie das Ergebnis durch zwölf. Das ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate. Dies ist der Ausgangspunkt für das individuelle Freistellungsgehalt und entspricht 100 %.
Das Besondere: Auf Basis des berechneten durchschnittlichen Arbeitsentgelt kann das individuelle Freistellungsgehalt gewählt werden. Diese muss als „angemessen“ gelten.
Definition der Angemessenheit
Gemäß § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV darf das während der Freistellung gezahlte Entgelt nicht unangemessen vom bisherigen Arbeitsentgelt abweichen.
Ein Gehalt gilt als angemessen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Es beträgt mindestens 70 % und höchstens 130 % des durchschnittlich gezahlten Gehalts der letzten zwölf Kalendermonate vor der Auszeit.
Beispielrechnung: Freistellungsgehalt im Überblick
Ein Mitarbeiter verdient monatlich 3.300 € und zahlt 300 € in das Zeitwertkonto ein. Zusätzlich erhält er jährlich einen Bonus von 2.000 €.
- Berechnung:
(12 × 3.000 € + 2.000 €) ÷ 12 = 3.166 €
Das Ergebnis von 3.166 € entspricht dem Referenzgehalt (100 %), auf dessen Basis das tatsächliche Freistellungsgehalt ermittelt wird. Je nach Guthaben und vertraglicher Vereinbarung kann die Auszahlung innerhalb der Angemessenheitsgrenzen angepasst werden.
Zweites Beispiel: Freistellung mit reduziertem Gehalt
Eine Mitarbeiterin möchte während ihrer sechsmonatigen Auszeit nur 70 % ihres bisherigen Gehalts erhalten, um die Freistellungsphase zu verlängern.
Bei einem Referenzgehalt von 3.500 € ergibt sich:
3.500 € × 70 % = 2.450 € monatliches Freistellungsgehalt
So kann die Freistellung finanziell gestreckt werden, während weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Warum eine genaue Berechnung wichtig ist
Ein korrekt berechnetes Freistellungsgehalt bietet Vorteile auf allen Ebenen:
- HR und Finanzabteilungen erhalten klare Berechnungsgrundlagen und Rechtssicherheit.
- Mitarbeiter*innen profitieren von Planbarkeit und Transparenz.
- Unternehmen stärken ihre Arbeitgebermarke durch flexible und faire Arbeitszeitmodelle.
Mit digitalen Lösungen wie PensTime lässt sich das Freistellungsgehalt einfach berechnen und verwalten. So behalten Unternehmen und Mitarbeiter*innen jederzeit den Überblick über Ansparung, Guthaben und Auszahlungsphasen.
Praxistipps für Arbeitgeber
- Klar kommunizieren: Sprechen Sie mit Mitarbeiter*innen rechtzeitig über die Höhe des gewünschten Freistellungsgehalts und die steuerlichen Auswirkungen.
- Verträge prüfen: Kontrollieren Sie, ob arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen zur Angemessenheit bestehen.
- Digitale Tools nutzen: Mit dem PensExpert Zeitwertkonto-Rechner kann das Auszeitziel in wenigen Schritten berechnet werden. Unsere Online-Kontenführung PensTec sorgt zudem für maximale Transparenz für HR-Abteilungen und Mitarbeiter*innen.
Fazit: Planungssicherheit für moderne Arbeitszeitmodelle
Das Freistellungsgehalt ist das finanzielle Rückgrat jeder beruflichen Auszeit. Mit einer korrekten Berechnung und Beachtung der gesetzlichen Angemessenheit schaffen Arbeitgeber Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Zeitwertkonten wie PensTime ermöglichen eine einfache, digitale und rechtssichere Umsetzung.
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