Auszeitgarantie (Zeitwertkonten)

Der Arbeitgeber ist gemäß § 7 d SGB IV verpflichtet, zur „planmäßigen Inanspruchnahme“ mindestens die Summe des angelegten Betrages zur Verfügung zu stellen.

Die planmäßige Inanspruchnahme ist im Rahmen der Zeitwertkonten die Freistellung bzw. Auszeit. Sollte das Guthaben ohne Auszeit zur Auszahlung gebracht werden, greift diese Einstandspflicht nicht.

Um für die Arbeitgeber die Auszeitgarantie, bezogen auf die Auszeit, so gestalten, dass eine „Unterdeckung“ und damit verbundener Nachschuss weiter minimiert wird, gibt es unterschiedliche Maßnahmen. Von Anlagemodelle mit Garantieabsicherung über breit gestreute Kapitalanlagelösungen und Lebenszyklusmodellen bis hin zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Auszeitansprüchen gibt es viele Ansätze, um die Auszeitgarantie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen attraktiv zu gestalten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

bAV ohne Versicherung: Welche Alternativen Unternehmen ab 2026 kennen sollten

Unternehmen sollten ab 2026 verstärkt auf flexible, kapitalmarktbasierte bAV-Alternativen ohne Versicherungszwang setzen, um höhere Renditechancen, mehr Transparenz und echte Gestaltungsfreiheit in der betrieblichen Vorsorge zu realisieren.

Rentenübergang ohne Wissensverlust: Wie Unternehmen den Übergang in den Ruhestand planbar gestalten

Der Rentenübergang wird für Unternehmen zur strategischen Herausforderung. Erfahren Sie, wie Sie Wissensverlust vermeiden und flexible Lösungen schaffen.

Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen

Altersteilzeit ermöglicht Beschäftigten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig entstehen dabei Wertguthaben, die rechtlich abgesichert werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Insolvenzsicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Unternehmen Altersteilzeitmodelle rechtssicher gestalten können.