Das Transparenzregister ist eine elektronische Meldung der wirtschaftlich Berechtigten, welche vom Bundesanzeiger Verlag verwaltet wird. Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden. Seit dem 01. August 2021 sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Die Angaben zum Transparenzregister müssen elektronisch an den Bundesanzeiger Verlag GmbH übermittelt werden.
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