Transparenzregister

Das Transparenzregister ist eine elektronische Meldung der wirtschaftlich Berechtigten, welche vom Bundesanzeiger Verlag verwaltet wird. Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden. Seit dem 01. August 2021 sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Die Angaben zum Transparenzregister müssen elektronisch an den Bundesanzeiger Verlag GmbH übermittelt werden.

 

Weitere Informationen zum Transparenzregister finden Sie hier

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.