19. August 2026

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Lars Henning

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Viele Unternehmen haben ihre Strategie für den Rentenübergang seit Jahren nicht grundlegend überprüft. Die Altersteilzeit läuft, weil sie immer gelaufen ist und solange keine Anfragen offen bleiben, stellt sich die Frage nach Alternativen selten von selbst. Was sich gerade verändert, ist der Rahmen: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das Blockmodell der Altersteilzeit abzuschaffen, und die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich dem Rentenalter schneller, als viele Personalplanungen es einkalkuliert haben. Beides zusammen macht aus einer latenten Frage eine dringende.

Was die Alterssicherungskommission konkret vorschlägt

Im Abschlussbericht der Alterssicherungskommission findet sich unter Empfehlung 13 eine klare Aussage: Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und sie künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Das Blockmodell soll nicht länger ermöglicht werden, da es faktisch keine echte Teilzeitbeschäftigung darstellt, sondern eine Form der Frühverrentung – mit negativen Auswirkungen auf individuelle Rentenanwartschaften und ohne Anreize für Arbeitgeber, Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere zu verbessern. Das Teilzeitmodell der Altersteilzeit soll dagegen bestehen bleiben.

 

Das ist eine substanzielle Empfehlung, keine Randnotiz. Ob und wann der Gesetzgeber handelt, ist noch offen. Aber für Unternehmen, die heute ausschließlich auf das Blockmodell setzen, ist das ein Planungsrisiko, das sich aktiv begrenzen lässt, wenn man jetzt damit beginnt.

Was sich gleichzeitig verändert – und warum es HR betrifft

Personalverantwortliche sehen sich derzeit mit zwei Entwicklungen konfrontiert, die zeitlich zusammentreffen. Die Rentenpolitik steht vor einem Umbau, dessen Konsequenzen im Unternehmensalltag konkreter spürbar werden, als viele bislang eingeplant haben. Und genau in dieser Phase erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter, nicht irgendwann, sondern in den nächsten drei bis fünf Jahren.

 

Das bedeutet in der Praxis, dass viele Unternehmen in absehbarer Zeit eine größere Zahl an Rentenübergängen gleichzeitig begleiten müssen. Ob das geordnet verläuft und genug Raum für Wissenstransfer, Nachfolgeplanung und individuelle Lösungen bleibt, hängt entscheidend davon ab, ob heute die richtigen Instrumente vorhanden sind. Hinzu kommt, dass erfahrene Beschäftigte weit schwerer zu ersetzen sind, als es die reine Einarbeitungszeit abbildet. Mit jedem ungeplanten Ausscheiden gehen auch Prozesswissen, Kundenbeziehungen und informelle Netzwerke verloren, die sich nicht einfach dokumentieren oder übergeben lassen.

Das Altersteilzeit-Blockmodell: Bewährt – aber unter Druck

Altersteilzeit ist seit Jahren das bekannteste Modell für den geordneten Übergang in den Ruhestand. Rechtlich geregelt ist sie im Altersteilzeitgesetz, konkret unter § 8a AltTZG. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Arbeitnehmende das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Altersteilzeit wird freiwillig vereinbart, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

 

In der Praxis dominiert das Blockmodell: Mitarbeiter*innen arbeiten in einer ersten Phase weiterhin vollständig, bevor eine Freistellungsphase bis zum Renteneintritt folgt. Das Entgelt wird dabei gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteilt, ergänzt durch Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers sowie Eigenanteile der Beschäftigten.

 

Für Unternehmen hat das Modell klare Vorteile: Es entstehen planbare Zeitfenster für Übergaben und Nachfolgebesetzungen, und Mitarbeiter*innen erhalten einen definierten, finanziell abgesicherten Ausstieg. Das Modell ist bekannt und in vielen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen bereits verankert.

 

Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Grenzen. Die Altersteilzeit ist ausschließlich auf den Rentenübergang zugeschnitten, für andere Lebensphasen wie Pflegezeiten, Sabbaticals oder Weiterbildungen bietet sie keinen Spielraum. Einmal vereinbart, lässt sie sich kaum noch an veränderte persönliche oder betriebliche Situationen anpassen. Die staatliche Förderung existiert seit Jahren nicht mehr und beim Blockmodell ist die Insolvenzsicherung der Wertguthaben gesetzlich vorgeschrieben, was viele Unternehmen unterschätzen. Mehr dazu in unserem Beitrag Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen.

 

Dazu kommt das politische Risiko, das nun deutlichere Konturen hat. Die Empfehlung der Alterssicherungskommission, das Blockmodell abzuschaffen, ist keine vage Zukunftsdiskussion mehr. Sollte der Gesetzgeber folgen, müssten laufende Vereinbarungen geprüft und Nachfolgelösungen neu gedacht werden  und neue Modelle lassen sich nicht kurzfristig einführen, erst recht nicht, wenn gleichzeitig mehrere ältere Jahrgänge den Rentenübergang planen.

Das Zeitwertkonto: Gleicher Zweck, anderes Prinzip

Das Zeitwertkonto setzt früher an und reicht weiter. Mitarbeiter*innen bringen Entgeltbestandteile in ein persönliches Wertguthaben ein, das können Teile des Gehalts, Boni, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage sein. Das Guthaben wird kapitalgedeckt angelegt und später genutzt, um während einer Freistellungsphase weiterhin ein laufendes Einkommen zu erhalten. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Freistellung bestehen, die Sozialversicherungspflicht in der Regel ebenfalls.

 

Die rechtliche Grundlage bildet das §§ 7b ff. SGB IV, ein anderer Rahmen als die Altersteilzeit, mit strengen Anforderungen an die insolvenzsichere Anlage der Wertguthaben, in der Praxis über professionelle Treuhandmodelle.

 

Der entscheidende Unterschied zur Altersteilzeit liegt in der Reichweite. Ein Zeitwertkonto ist kein reines Rentenübergangsmodell. Sabbaticals, Pflegezeiten, Weiterbildungsphasen, Familienjahre, all das lässt sich über dasselbe Instrument abbilden. Für Unternehmen entsteht dadurch ein Modell, das nicht nur ältere Jahrgänge anspricht, sondern für die gesamte Belegschaft relevant sein kann.

 

Auch die Finanzierungslogik unterscheidet sich. Da die Einzahlungen aus dem Bruttoentgelt erfolgen, können Mitarbeiter*innen effektiv mehr ansparen als bei einer vergleichbaren Rücklage aus dem Nettoeinkommen. Aufstockungsleistungen wie bei der Altersteilzeit trägt der Arbeitgeber in der Regel nicht, was das Modell für viele Unternehmen wirtschaftlich attraktiver macht.

Zeitwertkonto – Einfach erklärt!

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Altersteilzeit und Zeitwertkonto im Vergleich

Kriterium Altersteilzeit Zeitwertkonto
Rechtsgrundlage Altersteilzeitgesetz §§ 7b ff. SGB IV
Einsatzzweck Rentenübergang Rentenübergang + Sabbatical, Pflege, Weiterbildung u. a.
Zielgruppe Beschäftigte ab 55 Jahren Alle Altersgruppen
Finanzierung Arbeitgeber (Aufstockung) + Arbeitnehmer Arbeitnehmer (Bruttosparen)
Insolvenzsicherung Beim Blockmodell gesetzlich vorgeschrieben Gesetzlich verpflichtend
Flexibilität nach Vereinbarung Gering Hoch
Planungssicherheit für Unternehmen Eingeschränkt (politisches Reformrisiko) Stabil
Politisches Risiko Blockmodell soll laut Kommission abgeschafft werden Stabiles Rechtskonstrukt

 

Die Altersteilzeit im Teilzeitmodell bleibt eine sinnvolle Option, wenn bestehende Vereinbarungen weitergeführt werden oder ein klar begrenzter Rentenübergang geplant ist. Das Zeitwertkonto empfiehlt sich, wenn Unternehmen ein Instrument für mehrere Lebensphasen aufbauen, die Belegschaft breiter ansprechen oder eine zukunftssichere Ergänzung zur Altersteilzeit einführen möchten, insbesondere in Anbetracht der laufenden Reformdiskussion. Beide Modelle schließen sich nicht aus, in der Praxis kombinieren sie viele Unternehmen.

Podcast: Altersteilzeit im Realitätscheck: Teuer, beliebt – aber noch sinnvoll für Unternehmen?

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Zeitwertkonto einführen: Warum früh beginnen entscheidend ist

Die Einführung eines Zeitwertkontos ist kein kurzfristiger Vorgang. Von der strategischen Entscheidung über die Auswahl des Treuhandmodells und die Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Grundlage bis zur Kommunikation in die Belegschaft vergehen in der Regel mehrere Monate. Das ist nur die Einführung. Das Wertguthaben, das Mitarbeiter*innen tatsächlich für eine Freistellung nutzen können, entsteht erst durch jahrelanges Ansparen.

 

Wer heute beginnt, gibt der Belegschaft eine realistische Chance, in vier oder fünf Jahren von einem soliden Guthaben zu profitieren. Wer wartet, bis die politische Lage rund um die Altersteilzeit klarer ist, sollte einkalkulieren, dass der Klärungsprozess selbst dauert und die Einführungsphase danach kommt.

 

Das Risiko, die Entscheidung aufzuschieben, ist konkreter als es zunächst erscheint. Wenn das Blockmodell eingeschränkt oder abgeschafft wird und kein ergänzendes Modell bereitsteht, fehlt das Instrument genau dann, wenn es gebraucht wird, in einer Übergangsphase, die sich demografisch nicht verschieben lässt.

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FAQ zum Thema

Ist das Altersteilzeit-Blockmodell noch zulässig? open

Ja, das Blockmodell ist derzeit weiterhin zulässig. Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht vom Juni 2026 jedoch, es abzuschaffen und die Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben. Ob und wann der Gesetzgeber folgt, ist offen. Unternehmen sollten die Entwicklung beobachten und frühzeitig prüfen, welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen.

Kann ein Unternehmen Altersteilzeit und Zeitwertkonto gleichzeitig anbieten? open

Ja, das ist grundsätzlich möglich und in der Praxis nicht unüblich. Beide Modelle können parallel genutzt werden, um unterschiedliche Beschäftigtengruppen und Bedarfe abzudecken. Eine individuelle Prüfung der Ausgestaltung ist empfehlenswert.

Wer finanziert ein Zeitwertkonto? open

Die Einzahlungen kommen in der Regel vom Beschäftigten – aus Bruttolohnbestandteilen wie Gehalt, Boni oder Überstunden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Wertguthaben insolvenzsicher anzulegen, in der Praxis über ein professionelles Treuhandmodell. Je nach Ausgestaltung können auch Arbeitgeberbeiträge vorgesehen werden.

Wie lange dauert die Einführung eines Zeitwertkontos? open
Was passiert mit dem Wertguthaben, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? open

Das Wertguthaben ist nach SGB IV gesetzlich insolvenzsicher zu verwahren – in der Praxis über externe Treuhandlösungen. Das angesparte Guthaben ist damit auch im Insolvenzfall geschützt.

Für welche Unternehmensgrößen eignet sich ein Zeitwertkonto? open

Grundsätzlich für Unternehmen unterschiedlicher Größe. Für kleinere Unternehmen gibt es skalierbare Treuhandlösungen, die auch ohne große Belegschaft wirtschaftlich sinnvoll einzuführen sind. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Struktur und den Zielen des jeweiligen Unternehmens ab.