12. August 2026
|Franca Helfert
Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?
Altersteilzeit richtig absichern: Doppelte Treuhand oder Verpfändung?
Altersteilzeit ist für viele Unternehmen weiterhin ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter*innen einen planbaren Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Besonders verbreitet ist dabei das Blockmodell: Mitarbeiter*innen arbeiten zunächst weiter und werden anschließend für einen vereinbarten Zeitraum freigestellt.
Wer sich zunächst einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand verschaffen möchte, findet in unserem Vergleich Flexirente, Altersteilzeit oder Zeitwertkonto? die wichtigsten Unterschiede der drei Modelle.
Bei der Altersteilzeit gerät ein wichtiger Punkt schnell in den Hintergrund. Während der Arbeitsphase wird ein Teil des Gehalts für die spätere Freistellungsphase angespart. Dadurch entsteht ein Wertguthaben, das später ausgezahlt wird und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden muss.
Für Unternehmen stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wie Altersteilzeit gestaltet wird, sondern auch, wie das entstehende Wertguthaben abgesichert werden soll.
In der Praxis kommen dafür insbesondere zwei Modelle infrage: die Verpfändung und die Treuhandsicherung über ein Contractual Trust Arrangement, kurz CTA.
Altersteilzeit lieber kurz erklärt?
Wer sich zunächst einen schnellen Überblick über die Altersteilzeit verschaffen möchte, findet das Thema auch kompakt erklärt in unseren Videos:
Was ist Altersteilzeit?
Warum braucht Altersteilzeit überhaupt eine Insolvenzsicherung?
Beim Blockmodell entsteht eine zeitliche Verschiebung zwischen Arbeitsleistung und Auszahlung.
Ein einfaches Beispiel:
Eine Mitarbeiterin arbeitet während der ersten Hälfte ihrer Altersteilzeit weiter. Einen Teil ihrer erbrachten Arbeitsleistung erhält sie wirtschaftlich aber erst während der späteren Freistellungsphase vergütet.
Dadurch entsteht ein Wertguthaben gegenüber dem Arbeitgeber.
Geht das Unternehmen während dieser Zeit insolvent, besteht das Risiko, dass das angesparte Wertguthaben nicht mehr vollständig ausgezahlt werden kann. Deshalb schreibt § 8a Altersteilzeitgesetz (AltTZG) für Altersteilzeit im Blockmodell eine Insolvenzsicherung vor, sobald das Wertguthaben den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgelts einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag übersteigt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Wertguthaben bereits mit der ersten Gutschrift in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit absichern.
Eine ausführliche Erklärung zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie in unserem Insight Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit: Was Unternehmen wissen müssen.
Wer mit dem Begriff Altersteilzeit selbst noch nicht vertraut ist, findet außerdem in unserem Wiki-Beitrag zur Altersteilzeit eine kompakte Erklärung zu Funktionsweise und Blockmodell.
Verpfändung: Sicherung pro Person
Eine Möglichkeit der Insolvenzsicherung ist die Verpfändung.
Die Sicherung ist damit stark auf die einzelne Person ausgerichtet. Je nach Ausgestaltung können für einzelne Mitarbeiter*innen eigene Verträge, Depots oder Versicherungen erforderlich sein. Auch die Verpfändung selbst muss entsprechend eingerichtet und verwaltet werden.
Bei wenigen Altersteilzeitfällen kann dieses Modell eine praktikable Lösung sein. Werden jedoch regelmäßig neue Mitarbeiter*innen aufgenommen, steigt auch der Verwaltungsaufwand.
Denn neue Fälle, Änderungen oder das Ausscheiden von Mitarbeiter*innen müssen jeweils berücksichtigt werden.
Doppelte Treuhand: Sicherung auf Unternehmensebene
Eine Alternative ist die Sicherung über eine doppelte Treuhand beziehungsweise ein CTA.
Bei einer Treuhandlösung wird die Insolvenzsicherung dagegen zentral auf Unternehmensebene organisiert.
PensTrust arbeitet hierfür mit einer sogenannten doppelten Treuhand beziehungsweise einem Contractual Trust Arrangement.
Dabei werden zwei Funktionen miteinander verbunden:
Verwaltungstreuhand:
Der Treuhänder hält und verwaltet das Sicherungsvermögen für Rechnung des Unternehmens.
Sicherungstreuhand:
Gleichzeitig bestehen Sicherungsrechte zugunsten der Mitarbeiter*innen für den Insolvenzfall.
Der wesentliche Unterschied zur Verpfändung liegt damit in der Struktur. Statt die Sicherung für jede Person einzeln aufzubauen, kann sie zentral für das Unternehmen organisiert werden.
Mehr zur grundsätzlichen Funktionsweise eines CTA erklären wir in unserem Wiki-Beitrag zum Contractual Trust Arrangement.
Die PensTrust-Lösung kann dabei nicht nur Altersteilzeitverpflichtungen absichern. Über dieselbe Struktur lassen sich beispielsweise auch Guthaben aus Zeitwertkonten oder weitere betriebliche Verpflichtungen sichern.
Treuhand oder Verpfändung: Wo liegt der Unterschied?
Beide Modelle verfolgen dasselbe Ziel: Wertguthaben sollen im Insolvenzfall geschützt sein.
Der vielleicht wichtigste Unterschied zeigt sich in der Organisation.
Bei einer Verpfändung wird die Sicherung in der Regel pro begünstigter Person aufgebaut.
Ein CTA kann dagegen kollektiv für das Unternehmen organisiert werden.
Sicherungsmodelle im Vergleich
Die Darstellung macht den Unterschied gut sichtbar:
| Treuhand / CTA-Sicherung | Verpfändung | |
|---|---|---|
| Verträge | Ein Sicherungsvertrag pro Firma, unabhängig von
Anzahl der Begünstigten |
Vertrag pro begünstigter Person |
| Depots / Versicherung | Ein Depot bzw. eine Sicherungsstruktur pro Firma, unabhängig von Anzahl der Begünstigten | Zwei Depots / Versicherungen pro Begünstigten |
| Mitwirkende | Mitwirkung von Unternehmen und Treuhänder | Mitwirkung von Unternehmen und Treuhänder zusätzliche Einbindung der Begünstigten |
| Buchhalterischer Aufwand | Gering, da eine Versicherung / Depot pro Firma (bei 100 TN eine Buchung pro Monat) | Hoch, da je Begünstigtem Überweisungen pro Monat (bei 100 TN = 100 Buchungen pro Monat) |
| Reports | Ein Report pro Firma pro Jahr | Reports pro Versicherungsvertrag |
| Erstattung von Guthaben | Erstattung durch CTA ohne Begünstigten | Erstattung formal nur durch „Pfandfreigabe“ |
| Verwaltung | zentrale Verwaltung | personenbezogene Verwaltung |
Warum eine Treuhand bei mehreren Altersteilzeitfällen sinnvoll sein kann
Bei einem einzelnen Altersteilzeitfall fällt der Unterschied im Verwaltungsaufwand möglicherweise kaum ins Gewicht.
Anders sieht es aus, wenn regelmäßig neue Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit wechseln.
Dann entstehen im Laufe der Zeit neue Guthaben, bestehende Guthaben verändern sich und Mitarbeiter*innen wechseln von der Arbeits- in die Freistellungsphase. Gleichzeitig müssen Einzahlungen, Erstattungen und Sicherungsbeträge laufend berücksichtigt werden.
Wer jeden Fall separat sichert, muss entsprechend viele einzelne Sicherungsvorgänge verwalten.
Bei einer kollektiven Treuhand bleibt die grundlegende Sicherungsstruktur dagegen bestehen und die Abläufe können gebündelt werden.
Bei der PensTrust-Lösung können mehrere Mitarbeiter*innen über eine gemeinsame Sicherungsstruktur abgesichert werden. Statt für jede Person eine eigene Sicherung aufzubauen, wird die Verwaltung auf Unternehmensebene organisiert.
PensTrust ermöglicht unter anderem:
- einen Sicherungsvertrag auf Unternehmensebene,
- ein zentrales Treuhandkonto beziehungsweise Depot,
- flexible Einzahlungen und Erstattungen,
- eine vom konkreten Produktanbieter unabhängige Insolvenzsicherung,
- eine Abwicklung ohne Mitwirkung der Mitarbeiter*innen bei Erstattungen.
Das kann gerade bei einer größeren Zahl an Altersteilzeitfällen den laufenden Aufwand reduzieren.
Die Kapitalanlage bleibt ein wichtiger Teil der Lösung
Zur Insolvenzsicherung gehört nicht nur die rechtliche Struktur. Auch die Frage, wo das Sicherungsvermögen während der Laufzeit angelegt wird, spielt eine Rolle.
Je nach Bedarf des Unternehmens können dafür unterschiedliche Anlageformen genutzt werden. Entscheidend sind dabei unter anderem die geplante Laufzeit, die benötigte Liquidität und die Risikobereitschaft des Unternehmens.
Eine Treuhandlösung bietet hier den Vorteil, dass Insolvenzsicherung und Kapitalanlage voneinander getrennt betrachtet werden können. Die Sicherungsstruktur kann bestehen bleiben, während die Anlage passend zu den Anforderungen des Unternehmens gewählt wird.
Treuhand + Festgeldkonto = Ertrag!
Klingt unglaublich, ist aber möglich: dank eines treuhänderischen Insolvenzschutzes profitieren Sie bei der Altersteilzeit nicht nur von einer hochwertigen Sicherung, sondern generieren auch einen Ertrag statt hoher Kosten!
Altersteilzeit und Insolvenzsicherung gemeinsam planen
Wer Altersteilzeit einführt, beschäftigt sich zunächst meist mit der Arbeitsphase, der Freistellungsphase, der Aufstockung und dem geplanten Renteneintritt.
Die Insolvenzsicherung sollte dabei von Anfang an mitgedacht werden.
Für Arbeitgeber sind vor allem drei Fragen wichtig:
- Welche Wertguthaben entstehen?
Es sollte klar sein, welche Verpflichtungen während der Arbeitsphase aufgebaut werden. - Wie werden diese Guthaben abgesichert?
Verpfändung und Treuhand unterscheiden sich vor allem in ihrer Struktur und im laufenden Verwaltungsaufwand. - Wie funktioniert die Sicherung später im Alltag?
Neue Teilnehmer*innen, Einzahlungen, Erstattungen und Änderungen sollten möglichst einfach abgewickelt werden können.
Gerade bei Unternehmen, die Altersteilzeit als dauerhaftes personalpolitisches Instrument einsetzen möchten, lohnt es sich deshalb, nicht nur auf die Einrichtungskosten zu schauen, sondern auch auf den späteren Verwaltungsaufwand.
Fazit: Nicht nur die Sicherheit entscheidet
Eine gesetzeskonforme Insolvenzsicherung gehört beim Altersteilzeit-Blockmodell zur sauberen Umsetzung.
Eine Verpfändung kann dafür ein möglicher Weg sein. Gerade wenn mehrere Mitarbeiter*innen abgesichert werden sollen, bietet eine doppelte Treuhand jedoch einen anderen Ansatz: Statt einzelne Sicherungen pro Person zu organisieren, wird die Absicherung zentral auf Unternehmensebene aufgebaut.
Das kann die laufende Verwaltung vereinfachen und ermöglicht gleichzeitig eine klare Trennung des Sicherungsvermögens.
Mit PensTrust bietet PensExpert eine Treuhandlösung, über die Altersteilzeitguthaben bereits ab einer Person gesichert und bei Bedarf weitere Verpflichtungen in dieselbe Sicherungsstruktur integriert werden können.
Sie möchten Altersteilzeit rechtssicher und effizient absichern?
Dann sprechen Sie mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Insolvenzsicherung mit PensTrust einfach in Ihre bestehenden Prozesse integrieren können.
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