17. September 2026
|Lars Henning
Rente mit 63, 67 oder länger? Was Arbeitgeber für ihre Belegschaft tun können
Viele Unternehmen stehen vor einer Personalfrage, die noch vor wenigen Jahren selten so direkt gestellt wurde: Was passiert, wenn ein wachsender Teil der Belegschaft das Rentenalter erreicht und viele davon früher ausscheiden möchten, als die Regelaltersgrenze es vorsieht?
Die öffentliche Debatte hilft dabei wenig. Während Ökonomen über eine Anhebung auf 68 diskutieren und politische Forderungen kursieren, die sich auf Regelungen beziehen, die es in der ursprünglichen Form längst nicht mehr gibt, verändert sich die Situation in den Belegschaften bereits. Die Babyboomer-Kohorten nähern sich dem Rentenalter. Der Wunsch nach einem flexiblen Übergang nimmt zu. Und wer als Unternehmen keine strukturierte Antwort darauf hat, verliert Wissen und Kapazität schneller, als Nachfolge aufgebaut werden kann.
Dieser Artikel ordnet ein, was aktuell gilt, was diskutiert wird und welche betrieblichen Instrumente wirklich helfen.
Rente mit 63, 67 oder 68: Was aktuell wirklich gilt
Die Regelaltersgrenze: 67 ist Gesetz
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die gesetzliche Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie wird seit 2012 stufenweise angehoben und ist für den Jahrgang 1964 ab 2031 vollständig erreicht. Für die Übergangsjahrgänge steigt sie in Zwei-Monats-Schritten: Wer 1959 geboren ist, erreicht das Rentenalter mit 66 Jahren und zwei Monaten, wer 1963 geboren ist, mit 66 Jahren und zehn Monaten.
Eine Anhebung auf 68 ist dagegen kein Gesetz, sondern eine wirtschaftspolitische Empfehlung. Deutsche Bundesbank, Sachverständigenrat und ifo-Institut sprechen sich seit Jahren dafür aus, das Renteneintrittsalter langfristig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Die aktuelle Bundesregierung hat diese Frage an eine neue Rentenkommission übergeben, die Vorschläge für die Zeit nach 2031 erarbeiten soll. Beschlossen ist nichts.
Für die betriebliche Planung gilt: Die 67 ist die verlässliche Referenz. Ein Szenario mit höherem Renteneintrittsalter sollte als mittelfristige Möglichkeit in strategische Überlegungen einfließen, nicht als sicherer Zeitplan.
Was es mit der „Rente mit 63″ auf sich hat
Die öffentliche Diskussion um die sogenannte Rente mit 63 ist häufig ungenau und das erschwert es Unternehmen, die eigene Situation richtig einzuschätzen.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Rentenarten, die dabei oft verwechselt werden. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Beitragsjahre voraus. Sie wurde 2014 eingeführt und war anfangs ab 63 Jahren abschlagsfrei beziehbar, aber nur für Jahrgänge bis 1952. Seither steigt die Altersgrenze schrittweise. Für den Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Eine echte abschlagsfreie Rente mit 63 steht den meisten Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter heute nicht zur Verfügung.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt dagegen 35 Beitragsjahre voraus und ermöglicht weiterhin einen Rentenbeginn ab 63 Jahren, allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze auch hier erst bei 67 Jahren. Dieser Unterschied ist für Unternehmen relevant, weil er bestimmt, unter welchen Bedingungen Mitarbeiter*innen tatsächlich früher aus dem Berufsleben ausscheiden können und welche finanziellen Konsequenzen das für sie langfristig hat.
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Dieser Leitfaden liefert Orientierung, ordnet Zusammenhänge ein und zeigt, wie Rentenübergänge planbar, fair und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden können.
Die eigentliche Herausforderung: Was in den Belegschaften passiert
Unabhängig von der politischen Debatte vollzieht sich in vielen Unternehmen ein demografischer Wandel, der konkrete Konsequenzen hat.
Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen in den kommenden Jahren in großer Zahl das Rentenalter. Gleichzeitig zeigen Daten der Deutschen Rentenversicherung, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter im Durchschnitt bei rund 64 Jahren liegt, deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze. Ein erheblicher Teil der Neurentner*innen nimmt dafür Abschläge in Kauf.
Das bedeutet: Viele Beschäftigte möchten früher ausscheiden als gesetzlich vorgesehen und tun es auch, wenn keine andere Möglichkeit besteht. Für Unternehmen entsteht daraus eine doppelte Herausforderung. Erstens verlieren sie Wissen und Kapazität oft früher und abrupter als geplant. Zweitens fehlt häufig die strukturelle Antwort darauf, wie ein geordneter Übergang aussehen kann, einer, der für Mitarbeiter*innen fair ist und für das Unternehmen planbar bleibt.
Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension: In einem Unternehmen mit 500 Mitarbeiter*innen, von denen 90 Personen über 58 Jahre alt sind, können innerhalb von drei bis fünf Jahren zahlreiche Übergänge gleichzeitig anstehen. Mehrere gleichzeitige Fragen zu Nachfolge, Wissenstransfer und Kapazitätsplanung lassen sich reaktiv kaum noch sinnvoll lösen.
Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können
Es gibt kein Einzelinstrument, das alle Situationen abdeckt. Was funktioniert, ist ein abgestimmtes Bündel aus mehreren Bausteinen, angepasst an Belegschaftsstruktur, Branche und die jeweiligen Ziele von Unternehmen und Mitarbeiter*innen.
Betriebliche Altersvorsorge: Absicherung und Bindung
Die bAV ist das zentrale Instrument zur langfristigen Altersabsicherung. Sie schafft Versorgungsanwartschaften, die über die gesetzliche Rente hinausgehen und ist besonders für Beschäftigte mit höheren Einkommen relevant: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht die gesetzliche Rente nicht mehr. Für gut verdienende Fach- und Führungskräfte entsteht dadurch eine strukturelle Versorgungslücke, die ohne ergänzende Vorsorge kaum zu schließen ist.
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wirksames Argument in der Mitarbeiterbindung. Wer die bAV strategisch gestaltet und aktiv kommuniziert, nutzt sie nicht allein als Absicherungsinstrument, sondern als dauerhaftes Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter*innen.
Zeitwertkonten: Früher aussteigen – ohne Abschläge
Das Zeitwertkonto schließt eine Lücke, die bAV und Altersteilzeit alleine nicht füllen können: Es überbrückt den Zeitraum zwischen dem tatsächlichen Ende der aktiven Berufstätigkeit und dem gesetzlichen Rentenbeginn, ohne dass Mitarbeiter*innen dafür Abschläge in Kauf nehmen müssen.
Beschäftigte bauen über Jahre ein Wertguthaben auf, aus Gehalt, Sonderzahlungen, Überstunden oder Urlaubstagen. Da Einzahlungen aus dem Bruttoentgelt erfolgen, wirkt der steuer- und sozialabgabenfreie Aufbau wie ein Multiplikator gegenüber privater Ansparung aus dem Nettoeinkommen. Das angesparte Guthaben finanziert später eine bezahlte Freistellungsphase. Das Arbeitsverhältnis läuft dabei formal weiter, die Sozialversicherung bleibt erhalten und der Rentenbeginn muss nicht vorgezogen werden.
Ein konkretes Beispiel: Wer mit 50 Jahren beginnt, monatlich rund 340 Euro brutto einzuzahlen, kann sich nach 15 Jahren zwei Jahre Freistellung vor dem regulären Rentenbeginn finanzieren, bei vollem Einkommensausgleich und ohne Rentenabschlag. Wie viel sich im individuellen Fall ansparen lässt und welches Gehalt in der Auszeit möglich ist, lässt sich mit unserem Zeitwertkonto-Rechner durchrechnen.
Das Zeitwertkonto ist dabei kein reines Vorruhestandsmodell. Es kann im gesamten Berufsleben eingesetzt werden: für Sabbaticals, Pflegezeiten, Weiterbildungen oder Familienphasen. Das macht es zum einzigen Instrument, das echte Lebensphasenflexibilität für alle Altersgruppen schafft, nicht nur in den letzten Jahren vor dem Rentenalter.
Zum Artikel: Was ist ein Zeitwertkonto? Einfach erklärt für Unternehmen und Mitarbeiter*innen
Altersteilzeit: Strukturierter Übergang mit klaren Regeln
Die Altersteilzeit ermöglicht einen planbaren, schrittweisen Übergang in den Ruhestand, im Blockmodell oder als gleichmäßige Arbeitszeitreduzierung. Sie ist vielen Mitarbeiterinnen vertraut und schafft für beide Seiten Verlässlichkeit: Mitarbeiterinnen wissen, wann und wie sie ausscheiden; das Unternehmen gewinnt Zeit für Übergaben und Nachfolge.
Da die frühere staatliche Förderung seit Jahren abgeschafft ist, liegt die Finanzierung vollständig beim Arbeitgeber. Altersteilzeit muss deshalb wirtschaftlich solide geplant sein. Als alleinige Strategie für eine alternde Belegschaft reicht sie in der Regel nicht aus, als ergänzender Baustein neben Zeitwertkonto und bAV ist sie jedoch nach wie vor wertvoll.
Flexirente und Aktivrente: Weiterbeschäftigung attraktiver machen
Die Flexirente ist kein einzelnes Rentenmodell, sondern fasst verschiedene gesetzliche Regelungen zusammen, die den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Seit Januar 2023 dürfen Beschäftigte sowohl neben einer vorgezogenen Altersrente als auch zur regulären Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer den Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhält für jeden Kalendermonat des Hinausschiebens einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.
Ergänzend dazu ist seit dem 1. Januar 2026 das Aktivrentengesetz in Kraft. Es schafft einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten. Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Anreiz, zuständig sind die Finanzämter, nicht die Rentenversicherung.
Für Unternehmen, die erfahrene Wissensträger*innen nicht abrupt verlieren wollen, eröffnen beide Regelungen praxisnahe Möglichkeiten: Weiterbeschäftigung nach dem Rentenantritt wird für Mitarbeiter*innen finanziell attraktiver und lässt sich als befristetes Modell für beide Seiten sinnvoll gestalten.
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Was HR und Geschäftsführung jetzt konkret tun können
Der erste und wichtigste Schritt ist eine Altersstrukturanalyse der eigenen Belegschaft. Wer erreicht in den nächsten fünf bis zehn Jahren das Rentenalter? In welchen Bereichen entstehen dadurch Kapazitätslücken? Wo sitzt kritisches Wissen, das transferiert werden muss?
Auf dieser Basis lässt sich ein abgestimmtes Instrumentenbündel entwickeln. Zeitwertkonto und bAV funktionieren gut als Kombination: Die bAV sichert das Versorgungsniveau, das Zeitwertkonto schafft Flexibilität im Übergang. Altersteilzeit und Flexirente ergänzen das Portfolio, wo es die individuelle Situation erfordert. Wissenstransfer – durch Tandems, Mentoringmodelle oder strukturierte Übergaben – sollte von Beginn an als fester Bestandteil des Prozesses geplant sein, nicht als letzter Schritt kurz vor dem Abschied.
Das alles ist keine Frage allgemeiner Fürsorge für ältere Mitarbeiter*innen. Es ist eine Antwort auf eine demografische Realität, die in den nächsten Jahren für viele Unternehmen sichtbar und spürbar werden wird – unabhängig davon, wie die politische Debatte um das Renteneintrittsalter weitergeht.
Fazit
Die Diskussion um Rente mit 63, 67 oder 68 erzeugt viel Unschärfe. Was bleibt: Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 67, eine Anhebung ist nicht beschlossen, und die meisten Beschäftigten gehen früher in Rente als die Regelgrenze vorschreibt – häufig mit Abschlägen, die sich auf Jahrzehnte auswirken.
Für Unternehmen ist der entscheidende Hebel nicht die politische Debatte, sondern die eigene Vorsorgestrategie. Wer Zeitwertkonten, bAV, Altersteilzeit und Übergangsinstrumente sinnvoll kombiniert, kann älteren Mitarbeiter*innen faire und planbare Übergänge ermöglichen – und gleichzeitig Wissenstransfer und Nachfolge in geordnete Bahnen lenken.
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FAQ zum Thema
Nein – aber sie existiert für die meisten Beschäftigten nicht mehr in der ursprünglichen Form. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren. Wer mit 63 in Rente gehen möchte, nimmt in der Regel dauerhafte Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf.
Eine gesetzliche Anhebung auf 68 ist derzeit nicht beschlossen. Ökonomen und die Deutsche Bundesbank empfehlen eine langfristige Kopplung an die Lebenserwartung. Eine neue Rentenkommission soll Vorschläge für die Zeit nach 2031 erarbeiten. In der betrieblichen Planung gilt weiter die 67 als Referenz.
Das Zeitwertkonto ist dafür das geeignetste Instrument: Mitarbeiter*innen bauen ein Wertguthaben auf, das später eine bezahlte Freistellungsphase vor dem Rentenbeginn finanziert – ohne den Renteneintritt vorzuziehen und damit ohne dauerhafte Abschläge.
Eine solide Basisabsicherung liefert die bAV. Für flexible Übergänge und Lebensphasengestaltung eignet sich das Zeitwertkonto. Altersteilzeit kann ergänzend eingesetzt werden, wo ein klar strukturierter Übergang gewünscht ist. Welche Kombination optimal ist, hängt von Branche, Belegschaftsstruktur und individuellen Zielen ab – eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Anreiz: Das Aktivrentengesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und gewährt Beschäftigten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro. Zuständig sind die Finanzämter, nicht die Rentenversicherung.
Der erste Schritt ist eine Altersstrukturanalyse der eigenen Belegschaft: Wer scheidet in den nächsten Jahren aus? Wo entstehen Kapazitätslücken? Auf dieser Basis lässt sich ein abgestimmtes Maßnahmenpaket entwickeln – aus bAV, Zeitwertkonten, Altersteilzeit und strukturiertem Wissenstransfer. Wir begleiten diesen Prozess von der ersten Einordnung bis zur Umsetzung.