Körperschaftssteuer

Die „Körperschaftssteuer“ ist eine Steuer, die auf die Einkünfte von juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG oder Genossenschaften erhoben wird.

Die „Körperschaftssteuer“ basiert auf den erzielten Gewinnen oder Einkünften dieser Einheiten. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 %. Zu unterscheiden ist die Körperschaftssteuer von der Gewerbesteuer.

Insights

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Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten. Autor: Dr. Thomas Haßlöcher Kategorie: Zeitwertkonten, betriebliche Altersvorsorge, HR-Strategie

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