Körperschaftssteuer

Die „Körperschaftssteuer“ ist eine Steuer, die auf die Einkünfte von juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG oder Genossenschaften erhoben wird.

Die „Körperschaftssteuer“ basiert auf den erzielten Gewinnen oder Einkünften dieser Einheiten. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 %. Zu unterscheiden ist die Körperschaftssteuer von der Gewerbesteuer.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Vorsorge im Unternehmen: Warum HR-Verantwortliche jetzt handeln sollten

Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft werden. Was das für Unternehmen bedeutet und welche Alternativen es gibt – Altersteilzeit und Zeitwertkonto im direkten Vergleich.

Altersteilzeit Insolvenzsicherung: Treuhand oder Verpfändung?

Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Wertguthaben gegen Insolvenz abgesichert werden. Wir zeigen, wie sich Treuhand und Verpfändung unterscheiden und worauf Arbeitgeber achten sollten.

BRSG II: Zeitwertkonto und Flexirente lassen sich jetzt kombinieren

Das BRSG II ermöglicht die parallele Nutzung von Zeitwertkonto und vorgezogener Altersrente. Was seit Januar 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.