Die „Körperschaftssteuer“ ist eine Steuer, die auf die Einkünfte von juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG oder Genossenschaften erhoben wird.
Die „Körperschaftssteuer“ basiert auf den erzielten Gewinnen oder Einkünften dieser Einheiten. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 %. Zu unterscheiden ist die Körperschaftssteuer von der Gewerbesteuer.