Körperschaftssteuer

Die „Körperschaftssteuer“ ist eine Steuer, die auf die Einkünfte von juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG oder Genossenschaften erhoben wird.

Die „Körperschaftssteuer“ basiert auf den erzielten Gewinnen oder Einkünften dieser Einheiten. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 %. Zu unterscheiden ist die Körperschaftssteuer von der Gewerbesteuer.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Überstunden strategisch nutzen mit Zeitwertkonto: So werden Rückstellungen zur Brücke in die Rente

Überstunden strategisch nutzen statt verwalten: Zeitwertkonten entlasten die Bilanz und ermöglichen planbare Übergänge in den Ruhestand.

Arbeit und Rente werden Teil einer modernen Personalstrategie: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Steigendes Renteneintrittsalter und Fachkräftemangel: Warum Unternehmen Arbeit und Rente als Teil einer modernen Personalstrategie neu denken müssen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das müssen Unternehmen und Beschäftigte jetzt wissen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026. Der Beitrag erklärt, warum Vorsorgelösungen bei steigenden Sozialabgaben an Bedeutung gewinnen.